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Rundschreiben Martin Bormanns vom 5. Mai 1943 mit Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte vom 15. April 1943

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1. An erster Stelle steht die Sicherheit des Reiches. Der Reichsführer SS und seine Dienststellen legen die sicherheitspolizeilichen Maßnahmen zum Schutze des Reiches und des deutschen Volkes fest.

2. Die humane, aber arbeitssteigernde Behandlung der ausländischen Arbeiter und die ihnen gewährten Erleichterungen können selbstverständlich leicht dazu führen, die klare Trennungslinie zwischen den fremdvölkischen Arbeitern und den deutschen Volksgenossen zu verwischen. Die deutschen Volksgenossen sind anzuhalten, den erforderlichen Abstand zwischen sich und den Fremdvölkern als eine nationale Pflicht zu betrachten. Bei Außerachtlassen der Grundsätze nationalsozialistischer Blutsauffassung muß der deutsche Volksgenosse sich schwerster Strafen bewußt sein. Die Erkenntnis, daß es um Sieg oder bolschewistisches Chaos geht, muß jeden Deutschen veranlassen, die notwendigen Folgerungen im Verkehr mit fremdvölkischen Arbeitskräften zu ziehen.

Dem Ziel, den Krieg siegreich zu beenden, hat sich alles unterzuordnen. Die im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte sind daher so zu behandeln, daß ihre Zuverlässigkeit erhalten und gefördert wird, daß Auswirkungen zu Ungunsten des Reiches in ihren Heimatländern auf ein Mindestmaß beschränkt werden und daß ihre volle Arbeitskraft auf lange Sicht der deutschen Kriegswirtschaft erhalten bleibt, ja, daß sogar eine weitere Leistungssteigerung eintritt. Hierbei ist folgendes als entscheidend anzusehen:

1. Jeder, auch der primitive Mensch hat ein feines Empfinden für Gerechtigkeit. Daher muss sich jede ungerechte Behandlung verheerend auswirken. Ungerechtigkeiten, Kränkungen, Schikanen, Mißhandlungen, usw. müssen also unterbleiben. Die Anwendung der Prügelstrafe ist verboten. Über die scharfen Maßnahmen bei widersetzlichen und aufrührerischen Elementen sind die fremdvölkischen Arbeiter entsprechend aufzuklären.

2. Es ist unmöglich, jemand zur aktiven Mitarbeit für eine neue Idee zu gewinnen, wenn man ihn zugleich in seinem inneren Wertbewußtsein kränkt. Von Menschen, die als Bestien, Barbaren und Untermenschen bezeichnet werden, kann man keine Höchstleistung verlangen. Dagegen sind bei allen sich bietenden Gelegenheiten die positiven Eigenschaften, wie Kampfwille gegen den Bolschewismus, Sicherung der eigenen Existenz und ihrer Heimat, Einsatzbereitschaft und Arbeitswilligkeit anzuspornen und zu fördern.

3. Darüber hinaus muß alles getan werden, um die notwendige Mitarbeit der europäischen Völker im Kampf gegen den Bolschewismus zu fördern. Mit Worten allein ist der ausländische Arbeiter nicht zu überzeugen, daß ein deutscher Sieg auch ihm und seinem Volke zugute kommt. Voraussetzung ist eine entsprechende Behandlung.

Ausgehend von diesen Gesichtspunkten haben der für den Einsatz und die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte verantwortliche Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz sowie die sonstigen beteiligten Dienststellen die für den Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte im Deutschen Reich erforderlichen Weisungen erlassen. Aus diesen Vorschriften sind die nachstehenden besonders hervorzuheben:

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