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Einigung über das Zuwanderungsgesetz (17. Juni 2004)

Nach einem langwierigen, in Bundestag und Bundesrat sowie in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Gesetzgebungsverfahren wurde am 30. Juni 2004 das neue Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Das Zuwanderungsgesetz reformierte das deutsche Ausländerrecht grundlegend und umfasst als wichtigste Bestandteile das Aufenthaltsgesetz sowie das Freizügigkeitsgesetz. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde zum ersten Mal Deutschlands Status als Zuwanderungsland anerkannt. Das Foto zeigt Otto Schily (Mitte, SPD), Bundesminister des Innern und Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaates Bayern (rechts, CSU), wie sie die Presse nach Abschluss der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz informieren (l.: Thomas Steg, 2. Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung). Das Zuwanderungsgesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Im März 2007 wurde es erneut reformiert, um u.a. aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Foto: Jürgen Gebhardt.

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Einigung über das Zuwanderungsgesetz (17. Juni 2004)


REGIERUNGonline/Gebhardt