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Enteignete Landbesitzer klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (30. Juni 2005)

Kurz vor den ersten freien Wahlen im März 1990 hatte die Volkskammer ein neues Bodenreformgesetz erlassen. Das „Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform“ (oder das „Modrow-Gesetz“), welches die Verfügungsbeschränkungen über im Rahmen der Bodenreform verteiltes Land aufhob, und die „Neubauern“, denen das Land zugeteilt worden war bzw. deren Erben faktisch zu dessen Eigentümern machte. Durch ein Bundesgesetz wurde im Juli 1992 das DDR-Gesetz rückgängig gemacht und auf dieser Grundlage Neubauern bzw. deren Erben entschädigungslos enteignet. Nach einer gescheiterten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, welches in dem neuen Gesetz keinen Verstoß gegen das Grundgesetz sah, wandten sich mehrere Erben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, da sie ihr Recht auf Eigentum verletzt sahen. Eine Kammer des Gerichtshofs gab der Beschwerde gegen die Bundesrepublik am 22. Januar 2004 zunächst Recht; in letzter Instanz erkannte das Gericht jedoch keinen Verstoß gegen das Eigentumsrecht und die Klage wurde am 30. Juni 2005 abgewiesen. Foto: Rolf Haid.

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Enteignete Landbesitzer klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (30. Juni 2005)

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(c) dpa