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Vor dem Reichsgericht in Leipzig: Der Angeklagte Marinus van der Lubbe mit seinem Dolmetscher (24. September 1933)

Der Reichstagsbrand-Prozess vom 21. September bis 23. Dezember 1933 war ein Misserfolg für die NS-Führung. Um sich den gewünschten Ausgang zu sichern, hatte Hitler Reichspräsident Hindenburg davon überzeugt, am 29. März 1933 das so genannte „Reichsgesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe“ zu erlassen. Damit wurden rückwirkend zum 31. Januar des Jahres Vergehen wie Brandstiftung und Hochverrat mit dem Tod bestraft. Aber es konnte nicht bewiesen werden, dass Torgler, Dimitroff, Popow oder Tanew der Anklage schuldig waren und alle vier wurden freigesprochen. Das Gericht betonte aber gleichzeitig seine Überzeugung, dass der Reichstagsbrand auf ein KPD-Komplott zurückging und dass folglich die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 gerechtfertigt war. Torgler blieb bis 1935 in „Schutzhaft“. Die bulgarischen Kommunisten wurden in die Sowjetunion abgeschoben. Dimitroff wurde 1946 der zweite Ministerpräsident Bulgariens. Allein Marinus van der Lubbe wurde wegen Hochverrat und Brandstiftung zum Tod verurteilt und hingerichtet.

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Vor dem Reichsgericht in Leipzig: Der Angeklagte Marinus van der Lubbe mit seinem Dolmetscher (24. September 1933)

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