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Prozess wegen Devisenvergehen gegen den Bischof von Meißen, Peter Legge, vor der 4. Strafkammer (1935)

Im sogenannten Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 hatte sich die katholische Kirche zum Rückzug aus der Politik verpflichtet. Im Gegenzug versprach das NS-Regime, ihre institutionellen Sonderrechte und Bekenntnisfreiheit zu wahren. Doch noch im selben Jahr begann die staatliche Bedrängung der Kirche durch systematische Behinderung ihrer Vereins- und Wohlfahrtsarbeit, durch Unterdrückung ihrer Presse und durch willkürliche Schikane von Klerikern.

Mit der innen- und außenpolitischen Etablierung des NS-Regimes eskalierte die Katholikenverfolgung dramatisch. Die kulturelle Infrastruktur der Kirche wurde immer mehr untergraben, die polizeiliche Überwachung von Gottesdiensten und Predigten verschärft, Klöster und katholische Schulen aufgelöst. Außerdem leitete das NS-Regime unter Koordination von Polizei und Propagandaministerium eine regelrechte Hetz- und Verleumdungskampagne gegen Kleriker ein. Hunderte von Mönchen, Nonnen und Priestern wurden unter Vorwurf von Korruption oder Moralvergehen verhaftet und angeklagt. Ihre Schauprozesse sollten der Öffentlichkeit beweisen, dass die Kirche von Geldgier, Betrügerei, Homosexualität und Perversion durchsetzt sei. Im Rahmen der NS-Katholikenverfolgung wurden rund ein Drittel aller Kleriker in Deutschland Opfer von verschiedenen polizeilichen oder juristischen Disziplinarmaßnahmen.

Das Foto zeigt den Bischof von Meißen, Peter Legge, als Angeklagten beim Schauprozess wegen Devisenvergehen (auf der Anklagebank rechts neben der Tür). Er wurde beschuldigt, bei der Rückzahlung holländischer Anleihen, die sein Vorgänger getätigt hatte, gegen das Devisengesetz verstoßen zu haben. Neben ihm sitzen sein Bruder Theodor Legge und Generalvikar Wilhelm Soppa, der Leiter der bischöflichen Verwaltung. Peter Legge wurde für schuldig befunden, zu einer Geldstrafe verurteilt und für mehrere Jahre aus seinem Bistum gezwungen. Theodor Legge und Wilhelm Soppa wurden ebenfalls für schuldig befunden und zusätzlich zu einer Haftstrafe verurteilt. Das NS-Regime nutzte die Anklage der Devisenverschiebung ebenso wie die der Homosexualität und Pädophilie, um sich lästiger Kleriker zu entledigen und die katholische Kirche zu diffamieren.

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Prozess wegen Devisenvergehen gegen den Bischof von Meißen, Peter Legge, vor der 4. Strafkammer (1935)

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