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SA-Angehörige beim Kleben von Boykottplakaten vor einem jüdischen Geschäft in München (1. April 1933)

Nach Hitlers Amtsantritt hatten SA- und NSDAP-Anhänger die schnelle und rücksichtslose „Lösung der Judenfrage“ in die eigene Hand genommen. In willkürlichen Eigenaktionen hatten sie Juden verprügelt, verhaftet und ermordet, sowie deren Geschäfte, Häuser und Synagogen beschädigt oder zerstört. Nach den Reichstagswahlen am 5. März 1933 eskalierte diese Welle der Gewalt dermaßen, dass Hitler sich gezwungen sah, solche spontanen Ausschreitungen ausdrücklich zu verbieten, da sie der deutschen Wirtschaft und dem Ansehen seiner Regierung schadeten. Der „Judenboykott“ am 1. April 1933 sollte ungeduldige NS- und SA-Anhänger beschwichtigen. Gleichzeitig signalisierte Hitler damit, dass antisemitische Aktionen zentral organisiert und gelenkt werden sollten. Es war der erste Schritt zur legalisierten staatlichen Judenverfolgung im Dritten Reich. Foto von Heinrich Hoffmann.

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SA-Angehörige beim Kleben von Boykottplakaten vor einem jüdischen Geschäft in München (1. April 1933)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Heinrich Hoffmann