GHDI logo


Der Reichstagsbrand: Blick in den ausgebrannten Plenarsaal (28. Februar 1933)

Nach seinem Machtantritt war die Ausschaltung aller politischen Opposition Hitlers oberste Priorität. Als schärfste ideologische Gegner betrachtete er Kommunisten und Sozialdemokraten, mit denen sich nationalsozialistische Anhänger, insbesondere Mitglieder der SA, in den ersten Wochen häufig Straßenschlachten lieferten. Außerdem stützte sich Hitler auf Hermann Göring, der als kommissarischer preußischer Innenminister Kontrolle über die Polizei des Landes ausübte und sie zur erbarmungslosen Verfolgung angeblicher Staatsfeinde einsetzte. Dabei war Hitler stets darauf bedacht, seinen willkürlichen und brutalen Methoden den Mantel der Legitimität umzulegen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Verhaftung des linksradikalen Niederländers Marinus van der Lubbe am 27. Februar 1933 auf dem Gelände des brennenden Reichstagsgebäudes als günstiger Zufall heraus. Die NS-Führung beschloss sofort, den Reichstagsbrand als eindeutigen Beweis kommunistischer Staatsstreichpläne darzustellen und damit die endgültige Ausschaltung der linken politischen Opposition zu begründen. Hitler überzeugte von Hindenburg am folgenden Tag, die „Notverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt) zu erlassen, welche die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung weitgehend außer Kraft setzte und die zentrale Kontrolle über die Länderregierungen verschärfte. In den folgenden Wochen wurden tausende von Kommunisten und Sozialdemokraten verhaftet und ihre Versammlungen und Presse verboten. Hitler hatte somit eine wichtige Grundlage seiner Diktatur auf „legalem“ Weg erreicht.

Druckfassung     zurück zur Bilder-Liste vorheriges Bild      nächstes Bild

Der Reichstagsbrand: Blick in den ausgebrannten Plenarsaal (28. Februar 1933)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz