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„Deutschlands Vereinigung” (1843)

Der Artikel „Deutschlands Vereinigung“ aus der Düsseldorfer Zeitung (3. und 5. September 1843) kritisiert den bestehenden Deutschen Bund. Er führt ökonomische Argumente für einen geeinten deutschen Nationalstaat an, insbesondere die Notwendigkeit einer einheitlichen Gewerbegesetzgebung sowie der Beseitigung von Handelshemmnissen.

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Wie schmerzlich wir bei dem Rückblick auf das entschwundene Jahrtausend die von Deutschland abgerissenen Stücke vermissen, und wie sehr wir ihre Wiedervereinigung ersehnen, so ist doch für Deutschland, wie es ist, eine innigere innere Verbindung jedenfalls von viel größerer Wichtigkeit, und in diesem Gefühl liegt es begründet, daß die Stimme der Zeit, wie sie gegen Frankreich nur die Negative des status quo aufgestellt, die Einheit Deutschlands als positives Wahrzeichen erhoben hat.

Und worin könnte diese Einheit anders liegen, als in innigerer politischer Vereinigung? Alles andere, was man zur Vereinigung Deutschlands benutzen will: Gemeinschaftliche Monumente, gleiche Münzen, Maße, Gewichte und Wagenspur, selbst ein allgemeiner Zollverband verhält sich nur als Mittel zum Zweck oder würde als natürliche Folge der politischen Einheit Deutschlands von selbst ins Leben treten, wenn diese erst erreicht wäre. Die natürliche Schwäche des dermaligen Zentralpunktes im Konflikte mit dem Nationalwunsche bewirkt diese sonderbaren Zuckungen und Ideenverwechselungen; dies Hysteron-Proteron der gutmütigen Volkspolitik und die Faseleien über eine von hinten anzufangende deutsche Einheit bringen die Sache selbst am Ende in Mißkredit oder lassen sie als einen utopischen Traum erscheinen, der es doch nicht ist.

Nein, Deutschlands Einheit ist kein utopischer Traum, sie muß so gewiß erreicht werden, als es auf die Dauer unmöglich ist, etwas als notwendig Gefühltes zu unterlassen, und die Idee selbst wird ihrer Verwirklichung um so näher stehen, je unerträglicher der Vergleich wird des Zustandes, in dem man lebt, mit jenem herrlichen, in dem man leben könnte, je rascher die Zeit im allgemeinen auf massenhafte Vereinigung hinarbeitet, und je mehr am Ende Momente innerer oder äußerer Not sich häufen, die das schläfrige deutsche Bewußtsein zum Handeln aufrütteln. Aber es gibt vor allem ein Übergehen aus dem Zustand eines unbestimmten Gefühls in den einer klaren Erkenntnis, eines festen Beharrens auf dem Wege des Rechts, dann aber auch der konsequenten Richtung aller Mittel, wie sie sich darbieten, auf das fest bestimmte Ziel.

Dieses Ziel ist ein kräftiger, politischer Zentralpunkt, dessen Form vorläufig ganz dahingestellt bleiben mag. Aber die natürliche Schwäche des jetzigen Vereinigungspunktes liegt darin, daß wir überall nur einen diplomatischen, keinen politischen Vereinigungspunkt, einen Staatenbund statt eines Bundesstaates haben. So haben wir denn statt eines einzigen Deutschlands 38 deutsche Länder, ebenso viele Regierungen, fast ebenso viele Höfe, so und so viele Ständeversammlungen, 38 verschiedene Gesetze und Administrationen, Gesandtschaften und Konsulate. Welche enorme Ersparung würde es sein, wenn das alles bei einer Zentralregierung besorgt würde; welche Ersparung an Geld und an Mannschaft würde erwachsen, wenn Deutschland eine einzige Armee erhielte! Aber weit schlimmer als die dermalige Kostenverschwendung ist, daß bei den 38 verschiedenen Staaten ebenso viele Sonderinteressen obwalten, die sich bis in das kleinste Detail tagtäglichen Verkehrs hinein benachteiligen und aufheben. Da kann keine Post beschleunigt, kein Porto erleichtert werden, oder es erfordert Konventionen, da kommt keine Eisenbahn in Vorschlag, die nicht jeder möglichst lange in seinem Lande zu behalten wünschte, und was hilft es, daß die Bundesakte die Freiheit, aus einem deutschen Staate in den andern zu ziehen, gestattet, wenn dieser andere Staat den armen Auswanderer strenge zurückweiset. Und wie ein Staat gegen den andern, so sperrt sich dann eine Gemeinde gegen die andere ab, und so ist es mit Deutschlands Domizilgesetzen bereits soweit gekommen, daß die alte glebae adscriptio, die man als unwürdig gesetzlich aufgehoben, unter anderer Form faktisch wieder vorhanden ist.

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