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Erlass zur Reinhaltung von SS und Polizei (15. November 1941)

Nach Himmlers Ansicht war Homosexualität eine rassenfeindliche „Seuche“, die das deutsche Volk um kostbaren Nachwuchs betrog und deren Ausrottung er schon seit 1936 mit seiner „Reichszentrale zur Bekämpfung von Abtreibung und Homosexualität“ verfolgte. In der SS, die Himmler als rassenbiologische Elite konzipierte, war Homosexualität Anlass zum Ausschluss und schwerer Bestrafung. Jedoch erst 1941 konnte Himmler Hitler zu einem formellen Gesetzeserlass bewegen, der Homosexualität innerhalb der SS mit dem Tod bestrafte.

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Der Führer

Führerhauptquartier
den 15. November 1941


Um die SS und Polizei von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen reinzuhalten, bestimme ich:

I. Für die Angehörigen der SS und Polizei tritt an die Stelle der §§ 175 und 175 a des Reichsstrafgesetzbuches folgende Strafbestimmung: Ein Angehöriger der SS und Polizei, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit dem Tode bestraft.

In minder schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder auf Gefängnis nicht unter 6 Monaten erkannt werden.

Bei einem Angehörigen der SS oder Polizei, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war und zu der Tat verführt worden ist, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.

II. Die Erkennung der unter I. angedrohten Strafen ist unabhängig von dem Alter des Täters.

III. Die unter I. bezeichneten Straftaten unterliegen der SS- und Polizeisondergerichtsbarkeit nach den für diese geltenden Bestimmungen. Die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte bleibt unberührt.

IV. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Vorschriften erläßt der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

Der Führer [gez. Adolf Hitler]



Quelle: Todesstrafe gegen Angehörige von SS und Polizei (15. November 1941), Bundesarchiv Film 2782/AN 2741216; abgedruckt in Günter Grau, Hg., Homosexualität in der NS-Zeit: Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. 2. Bearb. Aufl., Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 2004, S. 244.

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