b) Die Aufbringungs- und Ausbildungskosten für die drei Söhne betrugen:
| 1. | 2. | 3. | 4. |
| Unterhalt bis zum Abiturientenexamen | Unterhaltsgelder während der Berufsausbildung | Aufenthalt Elternhause während der Berufsausbildung | Summa 1-3: Gesamtkosten von der Geburt bis zum Schluß der Berufsausbildung |
| M. | M. | M. | M. |
1. Sohn | 13 713 | 10 076 | 9 877 | 33 666 |
2. Sohn | 18 580 | 16 762 | 2 784 | 38 126 |
3. Sohn | 26 277 | 11 786 | 10 746 | 48 809 |
| | | | Sa. 135 691 |
Die Summe aller Ausgaben während der 31 Berichtsjahre betrug 415 321 M.; Erziehung und Berufsausbildung der drei Söhne nahmen mithin 31,8% der Gesamtausgabe in Anspruch.
Auf welcher Stufe die Lebenshaltung der Söhne während der ganzen Zeit stand, erhellt aus der vorangegangenen eingehenden Behandlung aller Ausgaben. Anfangs einfach gewöhnt, genossen sie während der letzten ? der gesamten Berichtszeit das Behagen einer auskömmlichen, zuletzt in vieler Beziehung patrizierhaft vornehmen bürgerlichen Existenz. Einen feudalen oder großkapitalistischen Anstrich trug dagegen ihr Leben in keiner Weise. Sie traten als Studenten nicht in Korps, als Einjährig-Freiwillige nicht in teure Kavallerieregimenter ein; sie trieben keinen kostspieligen Sport, sie machten keine großen Reisen. In festumgrenzter bürgerlicher Sphäre spielte sich ihr Leben ab. Man kann daher mit Recht aus der obigen Tabelle Schlußfolgerungen allgemeiner Art über die Kosten des Studiums ableiten; die oben berechneten Kosten stellen für die betreffenden Berufe in den betreffenden Zeiträumen zweifellos ungefähr den Durchschnitt dessen dar, was ein junger Mann aus angesehener bürgerlicher Familie verbrauchte, wobei dann zu berücksichtigen wäre, daß sich die Schulzeit des ältesten Sohnes bei überdurchschnittlichen Leistungen um 1 Jahr gegen die normale Dauer verkürzte, während sie bei dem jüngeren Juristen infolge ungünstiger Umstände 2 Jahre über die normale Zeit hinaus in Anspruch nahm.