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Handlungsgehilfen im wirtschaftlichen Wandel (um 1890)

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Über die zunehmende Einstellung weiblicher Commis erheben schon die Berliner Handlungsgehülfen vom Jahre 1848 laute Klage. 1875 gab es nach der Gewerbezählung im Deutschen Reiche 40 132 kaufmännische Gehülfinnen neben 197 909 Gehülfen. [ . . . ] Es herrscht denn auch ein ziemlich gereizter Ton zwischen den beiden Geschlechtern [ . . . ] „eine Buchhalterin, die das Hauptbuch führt, wird und muß immer Anstoß erregen! Desgleichen eine Contoristin, die irgendwelche beliebigen andern Bücher führt oder Comptoirarbeiten verrichtet!“ „Es ist nicht die Bestimmung der Frau, im Bureau den Männern das Brot wegzunehmen“, meinte auch ein österreichischer Kongreßdelegierter. Verständlicher ist, daß Hiller an den weiblichen Commis voyageurs Anstoß nimmt; doch gefallen ihm auch die Ladenverkäuferinnen und Contoristinnen nicht; er findet, daß die Mädchen sich selbst im Lichte stehen, weil sie mit der Konkurrenz, die sie ihren männlichen Kollegen machen, sich selbst den Hafen der Ehe versperren. Mit ungeteiltem Herzen gratuliert ihnen dagegen der Socialdemokrat Auerbach zu ihrem Handelsberufe, nicht ohne Theorie der Bosheit.

Die Konkurrenzgefährlichkeit des weiblichen Commis liegt natürlich nicht in seinen Leistungen, sondern in seinen bescheidenen Gehaltsansprüchen. Um nicht Dienstbote zu werden, nimmt das auf den Erwerb angewiesene Mädchen auch mit der unrentabelsten kaufmännischen Stellung vorlieb. Viele bleiben im elterlichen Hause wohnen und haben keine andern Ausgaben als für die Kleidung. Andere sind auf die Zuschüsse ihrer Verehrer angewiesen. Sie alle sind schon nach einer minimalen Lehrzeit zu Gehalt gekommen. [ . . . ]

Ein nicht geringerer Beschwerdegegenstand als die Vermehrung der Ladenmädchen ist das kaufmännische Lehrlingswesen. Über zweierlei wird geklagt: über mangelhafte Lehre und über massenhafte Lehrlingszüchtung aus gewinnsüchtigen Gründen; beides hängt zusammen und führt zu einer verschärften Konkurrenz für den Commis. [ . . . ]

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