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Auszüge aus dem Staats-Lexikon: „Geschlechterverhältnisse” (1845-1848)

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VI. Kaum bedarf es nun wohl noch besonderer Beweisführungen, daß bei solchen Verschiedenheiten der Geschlechter, bei solcher Natur und Bestimmung ihrer Verbindung, eine völlige Gleichstellung der Frau mit dem Manne in den Familien- und in den öffentlichen Rechten und Pflichten, in der unmittelbaren Ausübung derselben, der menschlichen Bestimmung und Glückseligkeit widersprechen und ein würdiges Familienleben zerstören würde, daß dabei die Frauen ihrer hohen Bestimmung im häuslichen Kreise und für die Bildung der nachfolgenden Geschlechter, daß sie dem Schmucke und der Würde der Frauen, der wahren Weiblichkeit und ihrem schönsten Glücke entsagen und sich den größten Gefahren blosstellen müßten.

Klar ist es wohl fürs Erste, daß wirklich ein dauerndes würdiges, ein friedliches eheliches und Familienleben mit solchen unweiblichen Mannweibern unmöglich wäre, welche den Mann als das Haupt der Familie nicht anerkennen und neben ihm und gegen ihn unmittelbare Stimm- und Entscheidungsrechte über die gemeinschaftlichen gesellschaftlichen Angelegenheiten geltend machen und die gleiche kriegerische Wehrpflicht ausüben wollten. Nie kann eine Gesellschaft, und vollends eine Gesellschaft über die wichtigsten Lebensverhältnisse, bestehen, in welcher die Theilnehmer immer mit Stimmengleichheit neben einander stehen wollen, ohne Entscheidung bei der Meinungsverschiedenheit über das Gemeinschaftliche. Deshalb erklärten die Römer mit Recht eine bloße Societät als jeden Augenblick und bei jeder Meinungsverschiedenheit beliebig auflöslich für jedes Gesellschaftsmitglied. Ist aber damit noch eine wahre, eine christliche Ehe und Familie und Familienerziehung der Kinder vereinbarlich? Weil sie es nicht sind, deshalb erlaubten denn auch die Saint-Simonisten den Frauen beliebige geschlechtliche Verbindungen mit fremden Männern und Trennungen der Ehen nach Belieben, konnten aber natürlich den Strafgesetzen, welche unsere Familien- und Staatsordnung schützen, nicht entgehen. So berühren sich die Extreme. Jene Theorieen, die, gleichgültig gegen die Rechte der Frauen, dieselben despotisch als Mittel für die Männer und ihren Verein misbrauchten, mußten auf das edelste Gut für die Männer und den Staat, auf ein häusliches oder Familienleben und sittliche Familienerziehung der Kinder verzichten. Die, welche, bei einseitiger Verfolgung einer abstracten Gleichheitsregel die Gesetze und Schranken der Natur übersehend, für die Frauen mehr Rechte in Anspruch nahmen, als diese nach jenen Gesetzen und Schranken nur wollen können, zerstören diese heiligste, festeste Grundlage menschlicher und bürgerlicher Tugend und Glückseligkeit aufs Neue.

Eine eben so tief in der Natur begründete und durch alle Erfahrung bestätigte Wahrheit ist es ferner, daß überall die Frau für die höchste Achtung und Liebe des Mannes, für seine Schützung, Aufopferung und Schonung gar keinen wirksameren Titel hat als eben ihre Weiblichkeit, als selbst ihre weibliche Schwäche, als ihre weibliche Liebe, Hingebung und Sanftmuth. Wollen die schwächeren Frauen so thöricht sein, mit den stärkeren Männern in naturwidrige und unweibliche Kämpfe sich einzulassen — was werden sie nicht Alles wagen und verlieren!

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