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Studenten protestieren gegen die Einführung von Studiengebühren (April 1999)

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Deswegen fordern wir:

– die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen;

– das eindeutige gesetzliche Verbot von Studiengebühren im HRG und in den Länderhochschulgesetzen. Dieses Verbot muß sich auch auf Verwaltungs-, Zweitstudiums-, Aufbau-/Ergänzungs-/Erweiterungsstudiums-, Langzeitstudiums- und Promotionsstudiumsgebühren erstrecken;

– den Ausstieg der Bundesländer aus Modellversuchen, komplementär zu den staatlichen Hochschulen kleine private oder halbprivate Elitehochschulen zu betreiben, die mit umfangreichen öffentlichem Mitteln subventioniert werden und die Infrastruktur staatlicher Hochschulen mitnutzen, aber dennoch erhebliche Studiengebühren verlangen.

– die grundsätzliche Gleichstellung und gegenseitige Durchlässigkeit allgemeiner, sog. beruflicher und akademischer Bildungswege. Dies erfordert etwa die Abschaffung von privaten Gebühren für Ganztagsberufsschulen und MeisterInnenausbildung.

– die Umsetzung und Einhaltung des 1973 ratifizierten internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich die Bundesregierung zur allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit von Hochschulbildung verpflichtet hat (vgl. auch den Passus im Artikel 26 der Menschenrechtsdeklaration der UNO, Dezember 1948).



Quelle: „Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS)“ (April 1999), www.abs-bund.de/aktionsbuendnis/krefelder_aufruf/0001.html,

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