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H.E.G. Paulus spricht sich gegen die Emanzipation der Juden aus (1831)

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I. Ruft man den Liberalen und etwa auch den Indifferenten zu: Religion soll keinen Unterschied machen! so unterscheiden die Einsichtigeren sachgemäßer. Ist Religion das, was Du von Deinem Verhältniß zur Gottheit glaubst und für dich selbst deßwegen thust, so ist dies Deine Sache. Dafür ist dir nicht nur Gewissensfreiheit, sondern auch Deine Art der Gottverehrung verfassungsmäßig und factisch gesichert.

Aber rechnest Du zu Deinem Verhältniß gegen Gott und zu Deinen Religionsübungen, was Andern um Dich her Gefähr und Schaden bringen müßte, so bedauern sie Deinen Irrthum, sind aber für sich und die Ihrigen so verständig-freisinnig, Dir nichts zuzugeben und einzuräumen, woraus Gefahr für ihre wohlbegründeten Rechte und bürgerlichen Verhältnisse vorauszusehen wäre. Diese hat die Staatsgesetzgebung Allen, zuvörderst aber Denen zu sichern, welche die Staatsgesellschaft ursprünglich ausmachen und Andere erst wohlbedächtlich, stufenweise und einzeln, je nachdem sie ihre Befähigung beweisen, aufzunehmen haben.

Diese Unterscheidung zwischen Freiheit der Religion und – Nichtfreiheit für Anwendung der Religionsmeinungen zur Gefahr für Andere – muß gegen alle Religionspartheien beobachtet werden, weil alle in schädliche Folgerungen gegen Andere ausarten können. Wer zu seiner Religion rechnete, daß er den Aegyptiern Silber und Gold abborgen und mitnehmen dürfe, daß die Cananäer ihm ihr Land einräumen müßten etc., oder wer noch zu seiner Religion rechnet, daß der Gott über Alles doch vor allen andern Völkern sein Volk wähle und am Ende durch den Moschiach über Alle erheben werde, dem verbietet freilich der Liberale diesen Glauben nicht, aber er räumt ihm keinen Antheil an Aemtern ein, worin er sich zu jener bevorzugten allgemeinen Weltregierung – vorläufig auf unsere Kosten vorüben könnte.

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