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Zusammenfassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (Pressemitteilung, 2004)

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10. Spätaussiedler

• Einführung des Nachweises von Sprachkenntnissen bei Familienangehörigen von Spätaussiedlern als Voraussetzung für die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid (Grundkenntnisse), § 9 Abs. 1 BVFG.

• Ab 01.01.2005 ist die Integrationskursverordnung in Kraft.


11. Inkrafttreten und Zeitplan

• Nach dem parteiübergreifenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2004 und der am 9. Juli 2004 erfolgten Zustimmung durch den Bundesrat ist das Zuwanderungsgesetz am 30. Juli 2004 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 05.08.2004 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1950) verkündet worden.

• Bereits am Tag nach der Verkündung werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in Kraft treten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Regelungen zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes, zur Ausgestaltung und Durchführung der Integrationskurse sowie zur Aufnahme von Beschäftigungen im Rahmen des gesetzlichen Anwerbestopps. Die Bundesregierung wird nun umgehend die erforderlichen Verordnungsentwürfe ausgestalten und in das Verfahren geben, das für einige Verordnungen die Zustimmung des Bundesrates vorsieht, um sicherzustellen, dass die Verordnungen am 1. Januar 2005 zum Vollzug des Zuwanderungsgesetz rechtzeitig anwendbar sind.

• Weitere Teile des Zuwanderungsgesetzes treten am 1. September 2004 in Kraft. Dies betrifft insbesondere Aufgabenzuweisungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Integrationsbereich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird künftig vor allem in diesem Bereich als Kompetenzzentrum fungieren. Hier werden die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen nun zügig anlaufen.

• Darüber hinaus entfallen ab dem 1. September 2004 die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren sowie das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten. Dies führt zur Beschleunigung der Verfahren und zu einer Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis.

• Die Hauptinhalte des Zuwanderungsgesetzes, und damit insbesondere die Regelungen auf deren Basis ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen werden, werden zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.



Quelle: „Zuwanderungsgesetz, ZuWG“ (Pressemitteilung, 2004) www.aufenthaltstitel.de/stichwort/zuwg.html

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