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Problematische Gedanken über Parteien: Auszüge aus dem Staats-Lexikon: „Parteien” (1845-1848)

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Es giebt zwei Arten von Interessen, Sonderinteressen und allgemeine Menschheits-Interessen. Jenes sind Rechte, Privilegien, Dieses das Recht. Wesentliches Merkmal der Privilegien ist die Benachtheiligung der Gesammtheit zu Gunsten Einzelner. Wesentliches Merkmal des Rechts: die Achtung der Rechte, der Bedürfnisse jedes Einzelnen.

Es giebt, entsprechend diesen zwei Arten von Interessen, zwei Arten von Parteien, Vertreter der Privilegien und Vertreter der Menschheitsinteressen.

Dem Inhalte nach sind die Parteien der ersteren Art einander gleich, sie haben ein gemeinschaftliches Princip, dieselben Zwecke und Interessen; der Form nach spalten sie sich in drei Hauptclassen, deren Unterschied durch die Mittel bedingt ist, welcher jede einzelne zur Realisirung ihrer Zwecke sich bedient. Da die Privilegien nichts Anderes darstellen als eine Bevorzugung Einzelner auf Kosten der Gesammtheit, eine Unterordnung der allgemeinen Interessen unter die Sonderinteressen, eine Herabwürdigung der Gesammtheit zum Mittel und Werkzeug für Einzelne, so gehören die Parteien der Privilegien einer dieser Classen an, je nach der Art und Weise, wodurch sie die Gesammtheit für ihre Zwecke ausbeuten, als Mittel benutzen, in ihrem Interesse thätig sein lassen.

Die erste Classe vertritt diejenige Partei, welche unmittelbar die Staatsgewalt benutzt, um die Gesammtheit zu zwingen, in ihrem Interesse thätig zu sein, zu arbeiten, zu produciren, einen Theil ihrer Producte an die Inhaber der Staatsgewalt unter irgend welchen Formen und Vorwänden abzugeben. Diese Partei repräsentirt den politischen Absolutismus. Der politische Absolutismus vindicirt dem Vertreter dieser Partei das Recht, den Staat so zu organisiren, d. h. die Art und Weise der Anwendung der Staatsgewalt so zu formuliren, daß dadurch das Privatinteresse des Eigenthümers dieser Gewalt und Derjenigen, die er in sein Interesse hineinzieht, die er, um sie als Werkzeuge zu benutzen, zu seinen Mitschuldigen macht, über die Interessen der Gesammtheit gestellt wird.

Die zweite Classe vertritt diejenige Partei, welche das religiöse Gefühl der Menschen benutzt, um diese in einem Zustande zu erhalten, in welchem sie geneigt sind, im Interesse dieser Art von Privilegienbesitzern zu arbeiten, zu produciren, ihnen einen Theil der Früchte ihrer Arbeit abzutreten. Es sind Dies die Priester, die Vertreter der Kirche, so wie diese im Gegensatze zu den Laien im Verlaufe der Zeit entwickelt und namentlich durch Gregor VII. und die Innocenze ausgebildet wurde.

Die dritte Classe vertritt endlich diejenige Partei, welche die Anstalten der Production und des Verkehrs benutzt, um die Gesammtheit in ihrem Dienste arbeiten zu lassen, sie zur Abtretung eines Theiles der Früchte ihrer Arbeit zu nöthigen. Es sind Dies die Vertreter des Capitals, die sogenannten Bourgeois.

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