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„Armee der Einheit” (2000)

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Bereits seit Januar 1991 leisteten die Grundwehrdienstleistenden aus den neuen Bundesländern zunächst überwiegend ihre dreimonatige Grundausbildung in westlichen Truppenteilen ab, da in den östlichen noch nicht die Voraussetzungen hierfür gegeben waren. Danach gingen sie wieder zurück in heimatnahe Verwendungen. Dies bedeutete auch eine Herausforderung an die Fähigkeiten zur Menschenführung aller Vorgesetzten aus Ost und West, für die in der Ausbildung befindlichen ehemaligen NVA-Angehörigen auch ein Anreiz zur Weiterbildung. Das gemeinsame Angehen der Schwierigkeiten wirkte dabei integrativ. Darüber hinaus wurde das Zusammenwachsen der Jugend aus beiden Teilen Deutschlands positiv beeinflusst. Darauf aufbauend werden seit Juli 1992 auf der Grundlage der Weisung „Wechselseitige Einberufung” Wehrpflichtige jeweils zu Einheiten über die frühere „innerdeutschen Grenze” hinweg einberufen.

Auf dem Weg zur „Armee der Einheit” hatte die Bundeswehr rund 6.000 Offiziere und rund 11.200 Unteroffiziere der früheren NVA als Soldaten auf Zeit für zwei Jahre übernommen, nachdem sie sich dafür beworben hatten. Nach Ablauf der zwei Jahre integrierte die Bundeswehr, sofern ein Antrag gestellt wurde, 3.000 Offiziere und 7.600 Unteroffiziere der ehemaligen NVA als Berufssoldaten. Sie hatten zuvor Auswahlverfahren für das weiterführende Dienstverhältnis zu durchlaufen. Am 2. Oktober 1992 ernannte der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe in Leipzig die ersten 20 ehemaligen NVA-Soldaten zu Berufssoldaten der Bundeswehr.



Quelle: Armee der Einheit, 1990-2000, herausgeben vom Bundesministerium der Verteidigung. Bonn, 2000, S. 14-15.

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