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Die Antisemitische Deutsch-Soziale Partei, Bochumer Programm (11. Juni 1889)

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14. Der Kaufmannsstand muß gegen die unreelle Konkurrenz durch eine Revision der Konkursordnung, Beschränkung des Hausierhandels, Verbot der Schleuderbazare und Abzahlungsgeschäfte, Verschärfung der Betrugsparagraphen gegen verlogene Reklame, falsche Preisnotierungen, Warenvermischung und Warenverfälschung geschützt werden. Jüdische Kaufleute dürfen nicht Mitglieder der Handelskammern sein.

15. Der Bauernstand bedarf des Schutzes durch Herabminderung der Grundsteuer, der gerichtlichen Taxen und Stempel bei Verträgen über Liegenschaften und Besitzveränderungen, des Schutzes gegen Güterschlächter und Wucherer durch eine wirksame Wuchergesetzgebung mit Festsetzung des Zinsfußes auf einen höchstzulässigen Satz und Verpflichtung zur Entschädigung der Ausgebeuteten, des Schutzes gegen die durch Börsenspiel bedingten Schwankungen der Getreidepreise durch eine wirksame Börsengesetzgebung.

16. Der unmittelbare Einkauf von den Landwirten und Gewerbetreibenden unter Beseitigung alles Zwischenhändlerwesens ist weiter auszubilden und auch auf alle anderen staatlichen Lieferungen auszudehnen.

17. Die Antisemitische Deutsch-soziale Partei ist nicht so kurzsichtig, einzelner Mißerfolge wegen die gesamte Kolonialpolitik als verfehlt zu verwerfen; sie glaubt aber, daß die Erwerbung von gesunden Landstrichen, wo gute Lebensbedingungen für Deutsche vorhanden sind, wichtiger wäre als die Anlagen von Handelsfaktoreien und Plantagen.

18. Die Antisemitische Deutsch-soziale Partei hält eine grundsätzliche Abkehr der staatlichen Finanzverwaltung von dem Borgsystem für dringend geboten, damit Deutschland vor dem in einzelnen Ländern bereits in verderblichster Weise hervortretenden Einfluß des jüdischen Großkapitals auf die Regierungen bewahrt bleibe. Wir fordern eine progressive Einkommen- und Erbschaftssteuer auf Grundlage der Selbsteinschätzung mit strengen Strafbestimmungen für falsche Vermögensangaben.



Quelle: Antisemitische Korrespondenz, Jg. 4, Nr. 53 (23. Juni 1889).

Abgedruckt in Felix Salomon, Die deutschen Parteiprogramme, Heft 2, Im deutschen Kaiserreich 1871-1918, Wilhelm Mommsen und Günther Franz, Hg. 4. Auflage. Leipzig und Berlin: BG Teubner, 1932, S. 14-18.

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