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Programm der Reichs- und Freikonservativen Partei (27. Oktober 1867)

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Unser Landtag wird in den nächsten Jahren neben der Einordnung preußischer Rechtszustände in das Ganze des norddeutschen Bundes keine höhere Aufgabe zu lösen haben, als die Begründung dieser Freiheit aller seiner Lebenskreise. Dabei rechnen wir mit Zuversicht auf übereinstimmendes Wirken der Vertreter der neuen und der alten Provinzen.

Mit voller Hingebung widmen wir uns der Hebung der materiellen Interessen unseres Volkes in den Fragen der Besteuerung, des Handels und Verkehrs, der Landwirtschaft, des bedeutsamen Verhältnisses von Kapital und Arbeit — nicht minder aber der ernsten Fürsorge für die geistigen Güter der Nation, für das Volksschulwesen, für Gelehrtenschulen, Universitäten und Akademien.

In mannhafter Unabhängigkeit wollen wir der Bundesgewalt und der Staatsregierung zur Seite stehen, wo die Politik derselben mit unseren Grundsätzen übereinstimmt und namentlich wo sie das Nationalinteresse obenanstellt. In echter Treue gegen König und Vaterland werden wir aber unsere freikonservativen Prinzipien da, wo von ihnen abgewichen wird, mit Entschiedenheit aufrechthalten.

Blinde Werkzeuge sind keine Stützen der Regierung; nur was einen Halt an sich selbst hat, vermag einen Halt zu gewähren.



Quelle: Ludolf Parisius, Deutschlands politische Parteien und das Ministerium Bismarck. Berlin, 1878, S. 113-15.

Abgedruckt in Felix Salomon, Hg., Die deutschen Parteiprogramme, Heft 1, Vom Erwachen des politischen Lebens in Deutschland bis zur Reichsgründung 1871, Hg. Wilhelm Mommsen und Günther Franz, 4. Aufl. Leipzig und Berlin: B.G. Teubner, 1932, S. 143-45.

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