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Orasthin-Ampullen (1961)

Unmittelbar nach Kriegsende wurde der Schwangerschaftsabbruch in der SBZ legalisiert. Dies war teilweise auf die schlechte wirtschaftliche Lage, aber auch auf die zahlreichen Vergewaltigungen durch sowjetische Soldaten zurückzuführen. In den folgenden Jahren war die Abtreibungsrate auffällig hoch, so dass die SED-Funktionäre begannen, sich Sorgen um die zukünftige Verfügbarkeit von Arbeitskräften zu machen. Im September 1950, weniger als ein Jahr nach Gründung der DDR, wurde schließlich das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ erlassen, das Abtreibung außer in medizinisch begründeten Fällen dort wieder unter Strafe stellte. Während die Absicht des Gesetzes in der Erhöhung der Geburtenraten lag, war dessen tatsächliche Konsequenz die, dass 60% aller Abtreibungen nun illegal und insofern oft unter hohem Risiko für die Frau durchgeführt wurden. Auf diesem Foto sind Ampullen zu sehen, die das Medikament Orasthin enthalten und in der Post vom ostdeutschen Zoll abgefangen wurden. Orasthin, ein die Wehen einleitendes Mittel, wurde für Abtreibungen benutzt.

Dieses von der staatlichen Bildagentur ADN verbreitete Bild sollte über die „gefährlichen Folgen“ des Medikamentenschmuggels aus Westdeutschland aufklären. Die Bildunterschrift lautet: „Medikamentenschmuggel in Weihnachtssendungen. Eine Dokumentation der Unmenschlichkeit und des Verbrechens stellt eine Ausstellung des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs dar, die am 19.12.61 vor Pressevertretern im Ministerium für Gesundheitswesen in Berlin eröffnet wurde. Vom Abtreibungsmittel in der Zigarettenpackung bis zum Contergan im Bonbonpapier, vom gefährlichen Antibiotikum in der aufgeschnittenen Marzipanfigur bis zum stark arsenhaltigen Präparat in der Schachtel einer Mattcreme sind hier Beweise angehäuft, die das Ausmaß der Gefahr kennzeichnen, der die Bevölkerung der DDR durch den Medikamentenschmuggel aus Westberlin ausgesetzt wird.

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Orasthin-Ampullen (1961)

© Bundesarchiv