Der Jurist und Historiograf Samuel Pufendorf (1632-94) gehört zu den bedeutendsten Autoren der politischen Philosophie im 17. Jahrhundert. Er leistete einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung des Absolutismus in Deutschland, indem er Thomas Hobbes’ (1588-1679) Gedanken vom Gesellschaftsvertrag aufgriff und weiterentwickelte. In einem seiner Hauptwerke, De jure naturae et gentium libri octo (1672) [Acht Bücher von Natur und Völkerrecht], führte Pufendorf einen systematischen Zugang zum Natur- und Völkerrecht ein; er trennte die Rechtstheorie von der theologischen Dogmatik und stellte allgemeinverbindliche Rechtsprinzipien auf, die im sozialen Umgang praktikabel waren. Regierungen, so Pufendorf, hatten eine vertragliche Verpflichtung, das Wohl des Volkes zu fördern. Dennoch unterstützte er nicht die Ansicht, dass Untertanen rebellieren könnten, wenn die Regierung sich als missbräuchlich erwies. De statu imperii Germanici [Die Verfassung des deutschen Reiches], Pufendorfs kritische Einschätzung der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches, war ein weiterer bedeutsamer Beitrag zur politischen Philosophie. Das Werk wurde 1667 unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano Veronensis auf Latein veröffentlicht. Wenngleich die Reichszensoren das Buch umgehend verboten, wurden Pufendorfs Argumente dennoch von vielen unterstützt und verbreitet. Das Buch diente nachfolgenden „Absolutisten“ als Entwurf für Versuche, das kränkelnde Reich zu reformieren. Kupferstich von Joachim von Sandrart (1606-88), ca. 1690.