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Verband Deutscher Handlungsgehilfen Leipzig (1906)

Obwohl Deutschland unter den Nationalstaaten ein Neuankömmling war, trat es rasch ins Zeitalter der Massenpolitik ein, wie die phänomenale Verbreitung organisierter Sonderinteressengruppen in den beiden letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts beweist. Diese Gruppierungen reichten von Berufsvereinigungen, wie der im Juli 1881 gegründete Verband Deutscher Handlungsgehilfen, bishin zu Interessenverbänden, die sich auf Einzelthemen beschränkten, wie der in 1898 ins Leben gerufene Deutsche Flottenverein.

Seinen Statuten gemäß definierte sich der Verband Deutscher Handlungsgehilfen als eine „Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hilfe und zur Hebung des Kaufmannsstandes“. Er bemühte sich insbesondere, die sozioökonomischen Interessen der Handlungsgehilfen zu vertreten und half seinen Mitgliedern in Notzeiten durch Schlichtungsdienste, Arbeitslosenunterstützung und Rechtsberatung. Der Verein besaß einen Fond, der Kranken-, Begräbnis-, Alters- und Invalidenversicherungen sowie finanzielle Mittel für Witwen und Waisen zur Verfügung stellte. Rehabilitationszentren für Mitglieder und weitere Sozialhilfemaßnahmen waren ebenfalls in den Vereinssatzungen festgeschrieben, während offenkundige politische Aktivitäten ausdrücklich untersagt waren.

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Verband Deutscher Handlungsgehilfen Leipzig (1906)

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