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Ausbau des Sozialstaates (24. September 1973)

Obgleich der Sozialstaat unter der sozialliberalen Koalition weiter ausgebaut wurde, erwachten in allen politischen Lagern und insbesondere unter Wirtschaftsexperten erste kritische Stimmen, die nicht nur die Finanzierung der Leistungen, sondern auch das System selbst in Frage stellten.

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Sozialpolitik ohne Stillstand


Schon 1958 meinte der damalige stellvertretende CDU-Vorsitzende Eugen Gerstenmaier, die Grenzen des sozialen Rechtsstaats seien erreicht. Dieser Satz, der dem inzwischen aus der Politik entschwundenen Schwaben heute fast als einziges anhaftet, war geprägt durch die Umstände: Eine absolute Mehrheit der CDU/CSU im Bundestag, eine sich nur mühsam behauptende SPD, die ihr Godesberger Programm noch nicht hatte, den hochmütig vorgewiesenen Erfolg einer Wirtschaftspolitik, die sich bis dahin kaum an Schwierigkeiten bewähren mußte.

Daher schwang ein bißchen Hohn mit, als der parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Rohde, beim Rückblick auf das Bundestags-Arbeitsprogramm der vergangenen Woche an jenes Wort Gerstenmaiers erinnerte. Denn was im Plenum und im Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung behandelt wurde, wirkte zwangsläufig als eine Widerlegung — eine doppelte Widerlegung sogar. Die Grenzen des sozialen Rechtsstaats erscheinen heute im Vergleich wesentlich weiter gesteckt; außerdem gibt es nicht einmal mehr eine CDU, in der das offiziell bedauert wird. Rohde konnte unter Hinweis auf insgesamt sieben Punkte des Bundestags-Arbeitsprogramms behaupten, daß sich daran der Wille der sozial-liberalen Koalition zum Ausbau der sozialen Sicherung messen lasse.

Tatsächlich geschah in der vergangenen Woche vieles, was in Gerstenmaiers Bild von 1958 kaum gepaßt hätte — es geschah nicht nur mit Billigung der CDU/CSU, sondern war sogar von ihrer Rüge begleitet, es sei noch nicht genug. Die Weiterentwicklung des Behindertenrechts, die Anpassung der Altersgelder für Landwirte an die allgemeine Einkommensentwicklung, die Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen für Heimarbeiter, die Arbeiten am Allgemeinen Teil eines umfassend angelegten Sozialgesetzbuchs, die Beschleunigung der Sozialgerichtsverfahren durch eine Novelle zum Sozialgerichtsgesetz, schließlich auch die Behandlung des Gesetzentwurfs über Betriebsärzte und über Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie des Entwurfs über Leistungsverbesserungen in der sozialen Krankenversicherung — alles das rechtfertigt die Meinung, daß es in der Sozialpolitik keinen Stillstand gibt, sondern daß die Entwicklung der sozialen Sicherung folgerichtig (und das bedeutet vor allem: unter der Voraussetzung mangelhafter Geldwertstabilität) vorangetrieben wird. Wenn man noch den Kabinettsbeschluß über den Gesetzentwurf zur Sicherung der Betriebsrenten in die Betrachtung einbezieht, dann bleibt nur übrig, Gerstenmaiers Wort als Ausdruck eines Irrtums anzusehen. Wer spricht heute noch von den Grenzen des sozialen Rechtsstaats?

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