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Aus dem Beschluss des Zentralkomitees der SED zur Währungsreform (22. Juni 1948)

Die Notwendigkeit einer Währungsreform zur Beseitigung des Papiergeldüberhangs aus der NS-Zeit besteht auch in der sowjetischen Besatzungszone, ist dort aber aufgrund einiger vorausgegangener finanzpolitischer Maßnahmen weniger dringend. Die ostdeutsche Währungsreform folgt im Juni 1948 wenige Tage nach derjenigen in den Westzonen, deren Ausgestaltung von der SED scharf kritisiert wird. Tatsächlich bietet die ostdeutsche Währungsreform günstigere Umtauschquoten und ist mit weniger harten Einschnitten für Kapitalbesitzer verbunden. Da die Zwangsbewirtschaftung weitergeführt wird, kommt es in der sowjetischen Besatzungszone allerdings nicht zu einer vergleichbaren Belebung des Angebotes an Konsumgütern wie in den Westzonen.

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Die Währungsreform in Westdeutschland wurde diktiert von den Herren der Wallstreet gemeinsam mit ihren deutschen Helfershelfern, den Pünder, Pferdmenges, Dahrendorf und Konsorten. Die reaktionären Maßnahmen der De-facto-Regierung in Frankfurt bedeuten die Auslösung einer Welle von Preiserhöhungen bei gleichzeitiger Niedrighaltung der Löhne und zunehmender Arbeitslosigkeit. Unter der Losung der „Selbstverwaltung“ geht die Lenkung der Wirtschaft an die monopolistischen Unternehmerverbände über, jener Organisationen, die die Träger der faschistischen Kriegswirtschaft waren. Die separate Währungsreform ist darauf gerichtet, die verfaulende und krisenhafte kapitalistische Wirtschaft zu retten, wobei die Führung der bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie aktive Hilfsdienste leisten. Diese separate Währungsreform ist verbunden mit einer neuen Offensive des Großkapitals gegen die arbeitende Bevölkerung in Westdeutschland, sie bedeutet die Verschärfung des Klassenkampfes gegen die Arbeiterklasse und muß deren erhöhten Widerstand hervorrufen.

In der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands werden die sich als notwendig erweisenden Gegenmaßnahmen unter grundsätzlich anderen Bedingungen erfolgen. Die Konzern- und Bankherren, Kriegsverbrecher und Großgrundbesitzer sind enteignet. Das werktätige Volk hat die Staatsverwaltung in den Händen. Durch die Überprüfung aller alter Konten über 3000 RM – gemäß den Beschlüssen der Deutschen Wirtschaftskommission – werden mit der Währungsreform die noch vorhandenen Kriegsgewinne vollständig beseitigt. Die durch Schwarzmarktgeschäfte und Spekulationen erschobenen Gelder werden mit Hilfe der Überprüfung aller neuer Konten über 5000 RM eingezogen. Durch diese Maßnahmen werden auf Kosten der Kriegsgewinnler und Schieber gesunde Geldverhältnisse geschaffen, und es wird dem demokratischen Aufbau und der Friedenswirtschaft gedient.

Die katastrophale Finanzwirtschaft des Hitlerregimes hat zu einer Flut von Papiergeld geführt, die bis heute nicht beseitigt ist, aber beseitigt werden muß, wenn eine gesunde demokratische Friedenswirtschaft entwickelt werden soll. In der Ostzone wird jedoch im Gegensatz zu Westdeutschland der Geldschnitt unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte durchgeführt.

Wer auf seinem neuen Sparkonto 200 RM hat, behält 120 RM, das sind 60 Prozent. Wer 300 RM hat, behält 140 RM. Bei 500 RM verbleiben 180 RM, und bei 1000 RM bleiben 280 RM. Auf diese anerkannten Beträge wird die Kopfquote von 70 RM nicht angerechnet, was eine weitere Vergünstigung gegenüber den Bestimmungen in Westdeutschland bedeutet. Auch die Inhaber von alten Sparkonten werden berücksichtigt.

Diejenigen, welche nach dem Zusammenbruch durch Zeichnung von Aufbauanleihen der Länder ihr Vertrauen zur neuen demokratischen Ordnung bekundet haben, erfahren keinerlei Schmälerung des eingelegten Betrages.

Von besonderer Bedeutung ist, daß in der sowjetischen Besatzungszone die Gelder der volkseigenen Betriebe, der kommunalen Betriebe und die Haushaltsgelder der staatlichen Verwaltungen keiner Abwertung unterliegen. Die Neubauernkredite werden auf ein Fünftel der Schuldsumme herabgesetzt. Das bedeutet eine Stärkung der durch die Bodenreform geschaffenen Neubauernwirtschaften. Zu dem Kreis der begünstigten Organisationen gehört auch die Sozialversicherung, deren Vermögen 2:1 umgerechnet wird.



Quelle: Aus dem Beschluss des Zentralkomitees der SED zur Währungsreform (22. Juni 1948), in Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Bd. II. Berlin 1951, S. 16ff; abgedruckt in Ernst Deuerlein, Hg., DDR. München 1966. S. 71-72.

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