Geheime Kommandosache
Oberkommando der Wehrmacht WFSt/Abt.L (IV/Qu) Nr. 44822/41 g. K. Chefs. Chef-Sache! Nur durch Offizier! | F. H. Qu., den 6. 6. 1941 |
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Im Nachgang zum Führererlaß vom 14. 5. über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet „Barbarossa“ (OKW/WFSt./Abt. L (IV/Qu) Nr. 44718/41 g. Kdos. Chefs.) werden anliegend „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ übersandt. Es wird gebeten, die Verteilung nur bis zu den Oberbefehlshabern der Armeen bzw. Luftflottenchefs vorzunehmen und die weitere Bekanntgabe an die Befehlshaber und Kommandeure mündlich erfolgen zu lassen.
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
I.A.
Gez. Warlimont
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Anlage zu OKW/WFSt/Abt. L IV/Qu
Nr. 44822/41 g. K. Chefs.
Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare.
Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere ist von den politischen Kommissaren aller Art als den eigentlichen Trägern des Widerstandes eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten.
Die Truppe muß sich bewusst sein:
1.) In diesem Kampfe ist schonung (sic) und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch. Sie sind eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die schnelle Befriedung der eroberten Gebiete.
2.) Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare. Gegen diese muß daher sofort und ohne Weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden.
Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.