Die Situation der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 1983
[ . . . ] In seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 hat Bundeskanzler Helmut Kohl bekräftigt, daß die Ausländerpolitik seiner Regierung von den drei Leitlinien – Integration, Zuzugsbegrenzung, Förderung der Rückkehrbereitschaft – bestimmt wird. Der Bundeskanzler appellierte darüber hinaus an Deutsche wie an Ausländer, sich um noch mehr gegenseitiges Verständnis und noch mehr Toleranz zu bemühen.
Aus der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983:
„Für unsere Ausländerpolitik gelten die Grundsätze, die ich vor einigen Monaten, am 13. Oktober 1982, dargelegt habe:
- die Integration der seit langem bei uns lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien,
- die Begrenzung des weiteren Zuzugs und
- die Förderung der Rückkehrbereitschaft.
Die von mir angekündigte Kommission hat ihre Arbeitsergebnisse vorgelegt. Notwendige Entscheidungen werden nach eingehender Diskussion mit allen interessierten Kreisen getroffen. Die Bundesregierung wird dann den Entwurf eines neuen Ausländergesetzes vorlegen.
In der Bundesrepublik Deutschland leben jetzt über 4,6 Millionen Ausländer. Wir wissen, daß wir ihnen viel zu verdanken haben.
Aber man muß dann auch sagen, daß wir nicht bereit sind hinzunehmen, daß Ausländer ihre politischen Auseinandersetzungen mit kriminellen Mitteln auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland austragen. Wir werden sorgfältig untersuchen, ob politischer Extremismus und Kriminalität von Ausländern dadurch wirksamer bekämpft werden können, daß die Ausweisungsmöglichkeiten erweitert werden.
Um Verfolgten und Flüchtlingen aus aller Welt gemäß der freiheitlichen Tradition unseres Grundgesetzes Schutz bieten zu können, wird die Bundesregierung alles tun, um den Mißbrauch des Asylrechts zu verhindern.
Das Zusammenleben mit so vielen ausländischen Mitbürgern ist nicht ohne Probleme. Ich appelliere an uns alle, an die Deutschen und an die Ausländer, sich um noch mehr gegenseitiges Verständnis und noch mehr Toleranz zu bemühen“.