Auszug aus dem Protokoll Nr. 5/53 der Sitzung des Politbüros des ZK der SED am 27.1.1953 Beschlußpunkt 6: Junge Gemeinde und Anlage Nr. 2 zum Protokoll, Junge Gemeinde
6. Junge Gemeinde:
Berichterstatter: Axen
1) Den Maßnahmen gegen die Junge Gemeinde wird zugestimmt. (Anlage Nr. 2)
2) Der Verordnung über die Genehmigung der Anmeldepflicht von Veranstaltungen wird zugestimmt. (Anlage Nr. 3)
3) Genosse Grotewohl und die Abteilung Staatliche Verwaltung werden beauftragt, eine Besprechung des Genossen Grotewohl mit den kirchlichen Vertretern der DDR vorzubereiten.
Anlage Nr. 2 zum Protokoll Nr. 5/53 v. 27. Januar 1953 (P)
Junge Gemeinde
I. Entlarvung der Jungen Gemeinde in der Öffentlichkeit als einer Tarnorganisation für Kriegshetze, Sabotage und Spionage, die von westdeutschen und amerikanischen imperialistischen Kräften dirigiert wird.
1) Der Genosse Generalstaatsanwalt beim Obersten Gericht der DDR wird beauftragt, in einigen Bezirks- bzw. Kreisstädten der DDR – nicht in Berlin – in kurzen Zeitabständen hintereinander (Zeitdauer insgesamt 14 Tage) drei bis vier öffentliche Prozesse anhand des entsprechenden Beweismaterials durchzuführen, in denen klar die kriegshetzerische und Agenten- und Sabotagetätigkeit von Mitgliedern und Funktionären der Jungen Gemeinde nachgewiesen wird.
2) In den Kreisausgaben der Bezirkspresse der SED und der übrigen Blockparteien sind solche Dokumente bzw. Briefe zu veröffentlichen, aus denen die staatsfeindliche Tätigkeit der Jungen Gemeinde hervorgeht.
3) In der Bezirkspresse der SED und der Blockparteien sind Enthüllungen über die staatsfeindliche und demoralisierende Tätigkeit der Jungen Gemeinde durch ehemalige Mitglieder und Funktionäre der Jungen Gemeinde selbst zu veröffentlichen.
4) Es ist zur gleichen Zeit das öffentliche Auftreten von Pfarrern, Mitgliedern der Kirchenräte, von christlichen Eltern sowie christlichen Jugendlichen gegen die USA-hörige sogenannte »Jugendkammer-Ost« in Westberlin breit zu organisieren.
5) In den Ortsgruppen des DFD sowie in den Frauenausschüssen entsprechender Betriebe sind Versammlungen zu organisieren, in denen vor den Müttern die feindliche Rolle der Jungen Gemeinde entlarvt wird.
6) Die Bezirks- und Kreisleitungen der Partei werden beauftragt, in den entsprechenden Kreisen und Städten Versammlungen der Elternbeiräte an den Schulen zum Zwecke der Entlarvung der feindlichen Tätigkeit der Jungen Gemeinde durchzuführen.
7) Es sind Stellungnahmen der Leitungen der CDU, der LDP, der NDP und der DBD sowie danach der Ausschüsse des Blocks in den Gemeinden und Kreisen, später in den Bezirken gegen die staatsfeindliche Tätigkeit der Jungen Gemeinde anzunehmen und einige, besonders die Stellungnahmen der CDU und LDP, in der Bezirkspresse zu veröffentlichen.