Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Otto Schily, Bundesminister des Innern
Am 21. Mai 1999 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu. Das Gesetz gilt in seinen wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2000.
Kern der Reform ist die Ergänzung des traditionellen Abstammungsprinzips durch den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt. Dies erleichtert den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern die Identifizierung mit ihrem Heimatland Deutschland. Sie erhalten die Chance, als Deutsche unter Deutschen aufzuwachsen.
Im neuen Gesetz wird ein weiteres wichtiges Integrationsangebot verankert: die Verkürzung der Einbürgerungsfrist für die seit langem in Deutschland lebenden Ausländer. Da Integration keine Einbahnstraße ist, sind mit diesem Angebot bestimmte Mindesterfordernisse verbunden. Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung achten. Ebenso selbstverständlich ist das Erlernen der deutschen Sprache. Integration gelingt nur, wenn der Wille dazu auf beiden Seiten – bei den Deutschen und den in Deutschland lebenden Ausländern – vorhanden ist.
Die Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts kann Integration gewiss nicht „verordnen“. Sie gibt den hier auf Dauer lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern jedoch ein deutliches Zeichen unserer Zuwendung und unseres Willens, das friedliche Zusammenleben aller Menschen, unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft, zu fördern.
Quelle: Vorwort zur Broschüre „Staatsangehörigkeitsrecht“, Herausgeber: Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Bundesministerium des Innern, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, August 1999.