I. Errichtung der Gensd’armerie.
Es soll eine Gensd’armerie errichtet, und dieser die bisher dem Polizei-Kordon obgelegene Handhabung der Polizei, und die Erhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Innern des Reiches mit dem nächsten Jahre anfangend anvertraut werden. [ . . . ]
III. Formation der Gensd’armerie.
Art. 3. Die Gensd’armerie wird aus 348 Mann Kavallerie und aus 1332 Mann Infanterie, ausschlüssig der Ober-Offiziere und des Stabes, bestehen. [ . . . ]
IV. Dislokation der Gensd’armerie.
[ . . . ]
Art. 11. Der Chef der ersten Legion wird seinen Siz in München haben, und seine Mannschaft im Isar-, Inn- und Salzach-Kreise vertheilen.
Der Chef der zweiten Legion wird in Augsburg wohnen, und seine Mannschaft im Iller-, Oberdonau- und Rezat-Kreise verwenden.
Der Chef der dritten Legion endlich wird sich in Regensburg aufhalten, und seinen Wirkungskreis auf die im Main-, Regen- und Unter-Donaukreise vertheilte Mannschaft ausdehnen. [ . . . ]
V. Ernennung der Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen.
[ . . . ]