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Die allgemeine Mobilisierung der katholischen Kirche – Das Konzil von Trient (1547-63)

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8. Wenn jemand sagt, das Bekenntnis aller Sünden, wie es die Kirche festhält, sei unmöglich, und es sei eine menschliche Überlieferung, die von gläubigen Menschen abgeschafft werden müsse, oder dazu seien nicht alle einzelnen Christgläubigen beiderlei Geschlechts nach der Bestimmung des großen Laterankonzils einmal im Jahr verpflichtet, und deshalb müsse man den Christgläubigen raten, sie sollten in der Fastenzeit nicht beichten, gelte das Anathem.

9. Wenn jemand sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern ein bloßer Dienst der Verkündigung und der Erklärung; dem Bekennenden seien die Sünden vergeben, sofern er nur glaubt, er sei losgesprochen [auch wenn er keine vollkommene Reue hat], oder der Priester nicht ernsthaft, sondern im Scherz losspricht; oder wenn jemand sagt, ein Bekenntnis des Büßenden sei nicht notwendig, damit der Priester ihn lossprechen könne, gelte das Anathem.

10. Wenn jemand sagt, Priester, die im Stand der Todsünde leben, hätten nicht die Gewalt, zu binden und zu lösen, oder nicht allein Priester seien Diener der Lossprechung, sondern allen einzelnen Christgläubigen sei gesagt: „Alles, was ihr auf Erden bindet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden löst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ (72) und: „Denen ihr die Sünden erlaßt, sind sie erlassen und denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ (73), so daß kraft dieser Worte jeder Beliebige von Sünden lossprechen könne, und zwar von den öffentlichen durch Zurechtweisung, wenn der Zurechtgewiesene sich fügt, von den geheimen jedoch durch ein freiwilliges Bekenntnis, gelte das Anathem.

11. Wenn jemand sagt, die Bischöfe hätten nicht das Recht, sich Fälle vorzubehalten, außer in Bezug auf das äußere Gemeinwesen, und deshalb verhindere die Reservation von Fällen nicht, daß ein Priester von den vorbehaltenen [Fällen] wirklich losspricht, gelte das Anathem.

12. Wenn jemand sagt, die gesamte Strafe werde von Gott immer zugleich mit der Schuld erlassen, und die Genugtuung der Büßenden sei nichts anderes als der Glaube, mit dem sie begreifen, daß Christus für sie Genugtuung geleistet hat, gelte das Anathem.

13. Wenn jemand sagt, für die Sünden werde bezüglich der zeitlichen Strafen Gott kraft der Verdienste Christi keineswegs durch Strafen Genugtuung geleistet, die von ihm verhängt und geduldig ertragen oder vom Priester auferlegt wurden, aber auch nicht durch freiwillig auf sich genommene Werke wie Fasten, Beten, Almosen oder andere Werke der Frömmigkeit, und deshalb sei die beste Buße nur ein neues Leben, gelte das Anathem.

14. Wenn jemand sagt, die Werke der Genugtuung, mit denen die Büßenden durch Christus Jesus ihre Sünden loskaufen, seien keine Verehrung Gottes, sondern menschliche Überlieferungen, welche die Lehre von der Gnade, die wahre Gottesverehrung und sogar die Gnade des Todes Christi verdunkeln, gelte das Anathem.

15. Wenn jemand sagt, die Schlüssel seien der Kirche nur zum Lösen gegeben, nicht auch zum Binden, und deswegen handelten Priester, die den Beichtenden Strafen auferlegen, gegen den Sinn der Schlüssel und gegen die Einsetzung Christi, und es sei eine Einbildung, daß eine zeitliche Strafe meist noch zu verbüßen bleibe, nachdem die ewige Strafe durch die Schlüsselgewalt aufgehoben ist, gelte das Anathem.

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(72) Mt 18,18 (Vulg.).
(73) Joh 20,23 (Vulg.).

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