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Empfehlungen für die Zusammenführung beider Bildungssysteme (26. September 1990)

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Im Rahmen der Bildungskommission sind Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung der Ausbildungsförderung in der DDR erarbeitet worden. Auf der Grundlage dieser Vorschläge ist in den Anlagen I und II des Einigungsvertrages geregelt worden, mit welchen Modifikationen das BAföG am 1. Januar 1991 in den neu gebildeten Ländern im Gebiet der heutigen DDR in Kraft tritt bzw. welche Vorschriften des Stipendienrechts der bisherigen DDR bis dahin fortgelten.

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4. Wichtige Perspektiven für die einzelnen Bereiche des Bildungswesens in den neuen Ländern sieht die Kommission mit dem Einigungsvertrag vorgezeichnet.

Im Schulwesen sind die bei der Neugestaltung erforderlichen Regelungen, einschließlich der Übergangsregelungen, von den fünf Ländern zu treffen. Die notwendigen Regelungen zur Anerkennung von Abschlüssen schulrechtlicher Art werden in der Kultusministerkonferenz vereinbart. In beiden Fällen sind Basis das Hamburger Abkommen und die weiteren einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.

Im Bereich der beruflichen Bildung kommt es entscheidend darauf an, eine qualifizierte Ausbildung für alle jungen Menschen zu gewährleisten und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und zu sichern. Für die berufliche Weiterbildung junger Erwachsener, die eine Ausbildung nach der Systematik der Facharbeiter-Berufe der Deutschen Demokratischen Republik absolviert haben und zusätzlich einen Abschluß in einem damit verwandten anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung erwerben wollen, sollen Betriebe, zuständige Stellen und Träger sonstiger Bildungseinrichtungen entsprechende Maßnahmen entwickeln und anbieten.

Im Hochschulbereich geht es insbesondere um die Wiederherstellung der Freiheit und Pluralität von Lehre und Forschung. Wichtigste Voraussetzungen dafür sind die Hochschulautonomie, die weitere Öffnung des Zugangs zum Studium und zur wissenschaftlichen Tätigkeit sowie größere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Hochschullehrer, Forscher und Studenten. Die Hochschulforschung muß gestärkt werden.

Demokratie und soziale Marktwirtschaft machen in den beitretenden Ländern Weiterbildung in einer völlig neuen Dimension erforderlich. Sie ist das Instrument, um die Bildungsinhalte, die für die aktive Gestaltung der neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung erforderlich sind, möglichst rasch vielen Bürgern zu vermitteln. Weiterbildungsmaßnahmen müssen dazu beitragen, das gegenseitige Kennenlernen zu fördern sowie die gemeinsame Gestaltung der Zukunft in einem vereinigten Deutschland zu ermöglichen.

Im Einigungsvertrag ist die Einbeziehung der fünf neuen Länder in die gemeinsame Bildungsplanung und Forschungsförderung von Bund und Ländern vorgesehen. Die Regierungen von Bund und Ländern werden die entsprechenden Vereinbarungen gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes rasch abschließen.

5. Bund und Länder der Bundesrepublik werden die neuen Länder bei ihrer Reform von Bildung und Wissenschaft und beim Aufbau der neuen Länderverwaltungen sowie beim Verwaltungsvollzug unterstützen.

Die Gemeinsame Bildungskommission stellt abschließend fest, daß in der kurzen Zeit ihrer Arbeit wichtige Voraussetzungen und Orientierungshilfen für das Zusammenführen beider Bildungssysteme erarbeitet worden sind. Sie hat damit einen Beitrag für die Vereinigung leisten können. Die Kultusministerkonferenz und die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung als künftige gemeinsame Gremien sind aufgerufen, die Arbeit für ein gemeinsames Bildungswesen fortzusetzen.



Quelle: Gemeinsame Bildungskommission, „Ergebnisse der dritten und abschließenden Sitzung vom 26. September 1990,“ BMBW Presseinformation, Nr. 143/90, 26. September 1990, S. 220-25.

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