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Empfehlungen für die Zusammenführung beider Bildungssysteme (26. September 1990)

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Die Bildungskommission ist übereingekommen, daß die künftig in Deutschland für das Schulwesen geltenden Rahmenbedingungen und die bis dahin geltenden Übergangsfristen zwischen den Ländern in der Kultusministerkonferenz abgestimmt werden sollten.

Die Bildungskommission unterstützte im Bereich der beruflichen Bildung die schnellstmögliche Einführung des Ordnungsrahmens der Bundesrepublik für Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Berufsschulgesetz, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne) und erörterte die dafür notwendigen Handlungsfelder. Die Einführung erfolgte zum 1. September 1990, womit die Basis für den Reformprozeß in der beruflichen Bildung geschaffen wurde. Mit Bundes- und Länderhilfe wurden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal in der beruflichen Bildung (Ausbilder, Berufsschullehrer, Weiterbildner) durchgeführt. Die Bundesregierung hat die Versorgung mit Informationsmaterialien, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sichergestellt. Unterstützt wurden ferner Maßnahmen für die Unterbringung von Jugendlichen, die im Herbst 1990 entweder keinen Ausbildungsplatz erhalten haben oder deren Lehrverträge gelöst worden sind. Die Ergebnisse haben sich im Beschluß des Ministerrates vom 22. August 1990 niedergeschlagen. Die Bundesregierung beschloß am 25. September 1990 ein Vorsorgeprogramm, in dem auch Maßnahmen des Ministerrats teilweise weitergeführt werden sollen.

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Die Bundesregierung sieht bis zur Konsolidierung der neuen Länderregierungen und bis zur vollständigen Angleichung an das duale System, das in der ausgeprägten Form wie in der Bundesrepublik bisher nicht bestand, weiteren dringenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

In der Bildungskommission wurde im Bereich Hochschule/Wissenschaft Einvernehmen erzielt, zur Schaffung einer einheitlichen Wissenschafts- und Forschungslandschaft im vereinten Deutschland, den Wissenschaftsrat mit einer umfassenden Bestandsaufnahme der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in der DDR zu betrauen, in die alle universitären und außeruniversitären Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen einbezogen werden. Sie soll Grundlage für eine Bewertung der Einrichtungen durch den Wissenschaftsrat und für Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Struktur der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in der DDR, zur Einordnung der Einrichtungen und Institutionen in diese Struktur sowie zum Ausbau der Einrichtungen sein.

Die Hochschulen in den neu hinzutretenden Ländern werden sich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten – auch für Bewerber aus der Bundesrepublik – weiter öffnen. Die Kapazitätsbemessung soll nicht mehr von Parametern wie Wohnheim- und Mensaplätzen abhängig gemacht werden.

Darüber hinaus bestand Übereinstimmung über die Ausweitung des Geltungsbereichs des Hochschulbauförderungsgesetzes auf das Gebiet der neu hinzutretenden Länder sowie die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche von Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutscher Akademischer Austauschdienst, HIS-GmbH, Begabtenförderungswerke usw.). Um einen gesicherten Überblick über die Sozialsituation der Studenten an den Hochschulen der neu hinzutretenden Länder zu erhalten, sollen diese möglichst schon in die 13. Sozialerhebung einbezogen werden.

Die Bildungskommission sieht die rasche Fortführung der Arbeit in den vorhandenen Gremien als dringlich an, angesichts der baulichen Substanz und der Ausstattung der Hochschulen in den neuen Ländern, die z. T. weitgehender Verbesserungen bedürfen. Eine Reihe bedeutender Fachrichtungen muß inhaltlich umgestaltet bzw. in großen Bereichen weiterentwickelt werden.

Die Weiterbildung leistet nach Auffassung der Bildungskommission einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der beruflichen Qualifizierung und des Demokratieverständnisses. Sie hält angesichts des großen Bedarfs bei den Bürgern in den neuen Ländern die Sicherstellung ausreichender Weiterbildungskapazitäten für erforderlich. Sie hat sich deshalb insbesondere mit der Überführung erhaltenswerter Einrichtungen in neue Trägerstrukturen und der Umwandlung und Neugründung von Trägern der Weiterbildung befaßt.

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