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Karl August Freiherr von Hardenberg, „Über die Reorganisation des Preußischen Staats” (12. September 1807)

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VII. Religion.

[ . . . ]

8. Der Staat übe Toleranz, er mische sich nicht in die Sache des Gewissens und dulde jeden Gottesdienst, der nicht öffentliches Ärgernis gibt und den anderen stört, verfolge keine Religionssekte, sobald sie nicht der bürgerlichen Ordnung widerstrebt. Daß er eine Religionspartei, die er für die zweckmäßigste hält, vorzüglich seiner Fürsorge teilhaftig macht und sie in diesem Sinn als herrschende Kirche behandelt, dawider ist nichts. – Im Preußischen gehören beide protestantische hierher. [ . . . ]


IX. Geschäftspflege.

[ . . . ] Ob es rätlich sei, die Kreisbehörden bloß aus Gewählten von den Kommunitäten bestehen und sie umsonst dienen zu lassen, darüber bin ich sehr zweifelhaft. Mir scheint es besser, einen besoldeten, ganz qualifizierten und vom Staat bleibend angestellten Kreisvorsteher zu haben, bei dessen Anstellung der Stand nicht in Betracht käme, bei dem aber zwei gewählte Repräsentanten ohne Sold, mit Konsultativstimmen und dem Rechte, Verfügungen, die ihnen nicht zweckmäßig schienen, bis zur Entscheidung der oberen Behörde aufzuhalten, angestellt würden. [ . . . ]


Schluß und Nachtrag wegen der auswärtigen Verhältnisse.

[ . . . ] Der Herr von Altenstein bestimmt sehr richtig, was unter allen Umständen gleich geschehen kann: die feste Bestimmung, Annahme und Bekanntmachung der Hauptgrundsätze, auf die das System beruht; insbesondere

1. möglichste Aufhebung des Unterschieds der Stände, auch in Rücksicht auf die bessere militärische Einrichtung;

2. die vorgeschlagenen Maßregeln und Verordnungen wegen der Freiheit der Untertanen und des Erwerbes;

3. die dringende Organisation des Militärwesens, neue Konskriptionseinrichtung pp.;

4. Gewerbefreiheit und Sicherheitsanstalten im Innern;

5. die nötigen Übersichten im ganzen Finanzfache, das Schuldenwesen, die Aufsuchung außerordentlicher Geldquellen;

6. die Organisation der obersten Behörde, die Verordnungen und Bekanntmachungen wegen allgemeiner Grundsätze, Festsetzung von Prinzipien über die Besoldungen, Pensionen. –



Quelle: Georg Winter, Hg, Die Reorganisation des Preussischen Staates unter Stein und Hardenberg. Tl. 1. Bd. 1. (Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven. 93.) Leipzig: Hirzel, 1931 (Nachdr. Osnabrück 1982), S. 313-24, 330-36, 353 f., 357, 360-62.

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 86-97.

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