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Karl August Freiherr von Hardenberg, „Über die Reorganisation des Preußischen Staats” (12. September 1807)

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V. Innere Polizei.

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1. Landwirtschaftspolizei.

Bei der Landwirtschaftspolizei wird die Wegräumung der Hindernisse fast allein alles wirken, was man verlangen kann, und überall Tätigkeit und Leben verbreiten. Gewerbefreiheit und Gleichstellung in Absicht auf diese mit den Städten gehört vorzüglich hierher. [ . . . ] Freier Absatz der Produkte ist das zweite Haupterfordernis. Kommen dann noch Beispiele und fortgesetzte wissenschaftliche Kultur, die so wie Unterrichtsanstalten von selbst folgen werden, hinzu, so wird die Landwirtschaft, diese Hauptstütze und Quelle des Nationalwohlstandes, solchen gewiß unglaublich erhöhen und sichern. [ . . . ]

3. Handelspolizei.

Bei der Handelspolizei beherzige man ja vor allen Dingen das Laissez faire, was ein Deputierter der Kaufmannschaft Colbert als sein Gutachten sagte, da dieser solches von ihm forderte. [ . . . ]

Die Erleichterung des Handels und Verkehrs durch Wegbau, innere Schiffahrt, Verbesserung der Seehäfen und Reeden, auch Begünstigung der Seeschiffahrt und Handelsverträge, wo diese rätlich und möglich sind, ist von großer Wichtigkeit. [ . . . ]

10. Schöne Künste und Wissenschaften.

[ . . . ] Unser Hauptgrundsatz paßt auch bei den Wissenschaften und Künsten. Nur die Hindernisse, den Zunftgeist, die positiven Meinungen und Vorschriften entfernt, und alles wird leicht und schnell fortschreiten!

Über die Preß- und Lehrfreiheit ist viel geschrieben und gestritten. Man erschöpft alles, dünkt mich, wenn man sagt: sie sei so weit ausgedehnt, als es die Umstände immer gestatten. Diese müssen bei den Verfügungen einer weisen Regierung allein über die seltenen Ausnahmen entscheiden. So kann es allerdings eine notwendige Maßregel sein, einen fremden Staat oder seinen mächtigen Herrscher zu schonen, um nicht große Übel über das Vaterland zu bringen. Schriften, die bloß zur groben Sinnlichkeit verführen, muß die Zensur allerdings verwerfen.
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