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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

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General Koenig erklärte in seinem und im Namen seiner Kollegen:

1. Die Frage des Begriffs ‚Grundgesetz‘ oder ‚Grundlegendes Verfassungsgesetz‘ oder ‚Grundgesetz (Vorläufige Verfassung)‘ sei für die Militärgouverneure nicht sehr wichtig und sie seien der Ansicht, ein Arrangement über diesen Punkt sei möglich.
2. Bezüglich der Frage des Referendums hätten die Militärgouverneure die abgegeben Erklärungen, besonders die Herrn Arnolds, gehört, und wenn die Ministerpräsidenten in diesem Punkt auf einer Ratifikation durch die Landtage bestünden, so seien die Militärgouverneure verpflichtet, sich an ihre Regierungen zu wenden. Dies stelle jedoch keine Ablehnung dar.
3. Hinsichtlich der Frage der Änderung der Ländergrenzen verstünden die Militärgouverneure die von den Ministerpräsidenten dargelegten Gründe; im Besonderen verstünden sie, dass es eine Zeitfrage sei. Die Militärgouverneure seien jedoch durch die Londoner Vereinbarungen gebunden. Sie seien daher verpflichtet, ihre Regierungen über diese Frage zu benachrichtigen und sie um Weisungen zu bitten, auch dies stelle jedoch keine Ablehnung dar.

General Koenig fügte hinzu, dass die Militärgouverneure versprächen, um eine möglichst schnelle Antwort zu bitten, wenn sie sich an ihre Regierungen wenden.

Senatspräsident Kaisen (Bremen) bat anschließend um das Wort. Er sagte, die Antwort General Koenigs sei sehr klar. Was die Deutschen betrifft, stelle sie einen unnötigen Zeitverlust dar, bevor es möglich wäre, fortzufahren. Die Weltmeinung und die der Volksmassen würden nicht verstehen, dass die Umsetzung der Londoner Bestimmungen wegen minimaler Differenzen dieser Art verzögert würde. Der Vorsitzende habe selbst gesagt, dass die Begriffsfrage keine Schwierigkeit darstelle, die nicht leicht ausgeräumt werden könne.

In der Frage des Referendums bildeten die Londoner Vereinbarungen natürlich den Rahmen, der im Allgemeinen insofern für die Deutschen bindend sei, als dass ihre Änderungsforderungen ohne Erfolg bleiben könnten. Die Deutschen würden es daher so sehen, dass sie in der Frage des Referendums an die Londoner Vereinbarungen gebunden seien und sie zögen es vor, eher das Referendum anzunehmen als Zeit zu verschwenden. Wenn das Referendum sich als der Stolperstein erweisen sollte, der das Ganze zu Fall bringen könne, so wären die Ministerpräsidenten bereit, es anzunehmen. Sie baten lediglich darum, die Alliierten Regierungen über die von den Ministerpräsidenten gegen das Referendum vorgebrachten Gründe zu informieren.

Die Ministerpräsidenten baten nur darum, dass es ihnen erlaubt würde, mit der Umsetzung der Londoner Beschlüsse zu beginnen, da sie bereits bestimmte Vorbereitungen getroffen hätten, besonders im Hinblick auf den Parlamentarischen Rat, und sie wollten wissen, ob die für sie festgesetzten Zeitlimits eingehalten werden müssten.

General Koenig fragte, ob die von Herrn Kaisen gegebene Antwort die Antwort aller Ministerpräsidenten sei.

Die Ministerpräsidenten bejahten dies.

Nachdem General Koenig die durch die letzte Aussage Ministerpräsident Kaisens entstandene Situation zusammengefasst und nach der Meinung seiner beiden Kollegen gefragt hatte, sagte er, die Militärgouverneure wünschten sich kurz über diese neue Situation zu beraten.

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