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Stuttgarter Rede („Rede der Hoffnung”) des amerikanischen Außenministers James F. Byrnes (6. September 1946)

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Es war jedoch niemals die Absicht der amerikanischen Regierung, dem deutschen Volk das Recht zu versagen, seine eigenen inneren Angelegenheiten wahrzunehmen, sobald es in der Lage sein würde, dies auf demokratische Art und unter aufrichtiger Achtung der Menschenrechte und grundsätzlichen Freiheiten zu tun.

Die nur wenige Monate nach der Kapitulation gefaßten Potsdamer Beschlüsse verpflichteten die Besetzungsmächte, die örtliche Selbstverwaltung wieder herzustellen und die Grundsätze einer gewählten Volksvertretung in den Verwaltungen der Bezirke, Provinzen und Länder einzuführen, und zwar so bald, wie es mit der militärischen Sicherheit und den Zwecken der militärischen Besetzung vereinbar ist.

Der Hauptzweck der militärischen Besetzung war und ist, Deutschland zu entmilitarisieren und entnazifizieren, nicht aber, den Bestrebungen des deutschen Volkes hinsichtlich einer Wiederaufnahme seiner Friedenswirtschaft künstliche Schranken zu setzen.

Die Nazikriegsverbrecher sollten für die Leiden, die sie über die Welt gebracht haben, bestraft werden. Die in den Potsdamer Beschlüssen enthaltenen Grundsätze für die Reparationen und die industrielle Abrüstung sollten durchgeführt werden. Die Ziele der Besetzung sahen jedoch weder eine lang anhaltende ausländische Diktatur über die deutsche Friedenswirtschaft, noch eine lang anhaltende ausländische Diktatur über Deutschlands innerpolitisches Leben vor. Die Potsdamer Beschlüsse verpflichteten die Besetzungsmächte ausdrücklich, den Aufbau einer politischen Demokratie von Grund auf zu beginnen.

Die Potsdamer Beschlüsse sahen nicht vor, daß Deutschland niemals eine zentrale Regierung haben sollte. Sie bestimmten lediglich, daß es einstweilen noch keine zentrale deutsche Regierung geben sollte. Dies war nur so zu verstehen, daß keine deutsche Regierung gebildet werden sollte, ehe eine gewisse Form von Demokratie in Deutschland Wurzel gefaßt und sich ein örtliches Verantwortungsbewußtsein entwickelt hätte.

Die Potsdamer Beschlüsse bestimmten in weiser Voraussicht, daß die Verwaltung der deutschen Angelegenheiten auf eine Dezentralisierung der politischen Struktur und auf die Entwicklung örtlichen Verantwortungsbewußtseins gerichtet sein sollte. Dies sollte nicht die Weiterentwicklung zu einer zentralen Regierung verhindern, welche die erforderlichen Machtbefugnisse besitzt, um Angelegenheiten zu behandeln, die einheitlich für ganz Deutschland geregelt werden müssen. Dagegen bestand die Absicht, die Bildung einer stark zentralen Regierung zu verhindern, welche das deutsche Volk beherrschen würde, ohne seinem demokratischen Willen zu entsprechen.

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