Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung auf folgender Grundlage:
(a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstages;
(b) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren;
(c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen;
(d) eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter;
(e) Verbot des Trucksystems.
2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern. Durchgreifende gewerbliche Hygiene.
3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung der Gesindeordnungen.
4. Sicherung des Koalitionsrechts.
5. Übernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.
Quelle: Protokoll des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: Abgehalten zu Erfurt vom 14. bis 20. Oktober 1891. Berlin, 1891, S. 3-6.