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Unterzeichnung des Berlin-Abkommens (3. Juni 1972)

Im Viermächteabkommen über Berlin zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges wurden im Rahmen der beginnenden Entspannungspolitik die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt, dem Verhältnis West-Berlins zur Bundesrepublik sowie dem Zugang zu West-Berlin festgelegt. Hier unterzeichnen die Außenminister der alliierten Mächte am 3. Juni 1972 das Schlussprotokoll, mit dem das im September 1971 ausgehandelte Abkommen in Kraft trat. Von links nach rechts: Maurice Schumann (Frankreich), Sir Alec Douglas-Home (Großbritannien), Andrei Gromyko (Sowjetunion) und William Rogers (Vereinigte Staaten von Amerika). Foto von Klaus Lehnartz.

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Unterzeichnung des Berlin-Abkommens (3. Juni 1972)

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