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Anti-Young-Plan Plakat des Reichsausschusses für das Deutsche Volksbegehren (Oktober 1929)

Die rechten Parteien lehnten den Young-Plan strikt ab, da sie die dort festgelegten Reparationszahlungen als zu hoch ansahen und die Laufzeit des Plans als zu lang. Da die Weimarer Verfassung es der Bevölkerung ermöglichte, durch Volksentscheide direkten Einfluss auf die Legislative zu nehmen, beschlossen die Rechtsparteien, ein Volksbegehren zur Ablehnung des Young-Plans zu erwirken und bildeten im Juli 1929 den „Reichsausschuss für das Volksbegehren gegen den Young-Plan“. Sie entwarfen als Gegenmaßnahme ein sogenanntes „Freiheitsgesetz“, das sämtliche Bestimmungen des Versailler Vertrages ungültig machte und darüber hinaus die Unterzeichner des Young-Plans des Landesverrats für schuldig erklärte und auf dessen Annahme per Volksentscheid sie hofften.

Dieses vom „Reichsauschuss“ herausgegebene Plakat stellt ein Beispiel für die Propaganda dar, welche die politische Rechte im Vorlauf zum Volksentscheid auf Plakaten und Flugblättern betrieb. Es zeigt drei Generationen deutscher Männer, die Frondienst leisten müssen, während sie von einem (vermutlich ausländischen) Sklaventreiber angepeitscht werden. Damit greift das Plakat grafisch sowohl die Kritik an der Laufzeit des Young-Plans als auch an den als „Versklavung“ empfundenen Reparationen auf. Der Volksentscheid wurde schließlich am 22. Dezember 1929 abgehalten. Weniger als 14% der Wahlberechtigten stimmten für den Gesetzesentwurf gegen den Young-Plan, womit der Versuch der politischen Rechten, in die Außenpolitik der Republik einzugreifen, gescheitert war. Für die NSDAP bedeutete die Organisation des Volksentscheids jedoch einen politischen Erfolg, da es ihr gelungen war, durch die Zusammenarbeit mit der DNVP und anderen nationalistischen Organisationen an Profil und Popularität zu gewinnen, was sich bei der nächsten Reichstagswahl 1930 in einem erheblichen Stimmenzuwachs niederschlagen sollte.

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Anti-Young-Plan Plakat des Reichsausschusses für das Deutsche Volksbegehren (Oktober 1929)

© Bundesarchiv