SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Jürgen Stroop (1895-1951), der SS- und Polizeiführer in Warschau, übernahm am 19. April 1943 den Befehl über die „Großaktion“ im Warschauer Ghetto. Diese hatte die vollständige Räumung des Ghettos und die Niederschlagung des bewaffneten Aufstandes von jüdischen Widerstandskämpfern zum Ziel. Nach Beendigung der „Großaktion“ am 16. Mai 1943 stellte Stroop den später nach ihm benannten „Stroop-Bericht“ zusammen. Dieser bestand aus einem Berichtsteil, den Meldungen von Stroop an den Höheren SS- und Polizeiführer Ost, Friedrich Wilhelm Krüger (1894-1945), über den Verlauf der „Großaktion“ sowie aus einem Bildteil mit Fotos. Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verwendete die Anklage den Stroop-Bericht als Beweismittel. Stroop selbst wurde am 21. März 1947 wegen der Ermordung amerikanischer Kriegsgefangener von einem US-Militärgericht zum Tode verurteilt, aber später an Polen ausgeliefert. Beim Prozess in Warschau (18.-23. Juli 1951), für den die polnischen Behörden eines der seltenen Originalexemplare des Stroop-Berichtes erhalten hatten, wurde Stroop zum Tod durch den Strang verurteilt. Am 21. September 1951 wurde Jürgen Stroop in Warschau hingerichtet. Im Bild: Foto aus dem Stroop-Bericht, das einen deutschen Stoßtrupp im Warschauer Ghetto sowie in Brand gesteckte Wohnhäuser zeigt. Die Originalbildunterschrift lautet „Ausräucherung der Juden u. Banditen“.