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Erschießung von ukrainischen Juden durch eine Einsatzgruppe (1942)

Bereits in Österreich, im Sudetenland und der (Rest-)Tschechoslowakei 1938/39 folgten polizeiliche Sonderformationen, sog. „Einsatzgruppen“, den einmarschierenden deutschen Truppen. Beim Einmarsch in Polen 1939 zeigte sich, was unter dem Sonderauftrag der Einsatzgruppen zu verstehen war: die Liquidierung von vermeintlichen politischen und „rassischen“ Gegnern. Hatte das brutale Vorgehen der Einsatzgruppen in Polen noch vereinzelten Protest von Wehrmachtsoffizieren provoziert, so wurde die Zusammenarbeit zwischen Einsatzgruppen und Wehrmacht für die „Operation Barbarossa“ durch in Absprache mit der SS-Führung (Himmler und Heydrich) ergangene Richtlinien und Befehle von OKW und OKH geregelt. Die vier aufgestellten Einsatzgruppen A, B, C und D von Sicherheitspolizei und SD (ergänzt um Einheiten der Ordnungspolizei und Waffen-SS) wurden den drei Heeresgruppen Nord (A), Mitte (B) und Süd (C) sowie der 11. Armee (D) zugeteilt. Überwiegend in Massenerschießungen, später auch mit Gaswagen, töteten die Einsatzgruppen Juden, Kommunisten, Kriegsgefangene (politische Kommissare), Sinti und Roma sowie Geisteskranke.

Allein die Zahl der nach dem Überfall auf die Sowjetunion (22. Juni 1941) von Einsatzgruppen ermordeten Juden belief sich bis Ende 1941 auf mindestens 500.000.

Im Bild: Erschießung von ukrainischen Juden durch eine Einsatzgruppe (wahrscheinlich C) in Winniza.

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Erschießung von ukrainischen Juden durch eine Einsatzgruppe (1942)

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