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Unterzeichnung des Grundgesetzes in der Pädagogischen Akademie Bonn (23. Mai 1949)

Im Parlamentarischen Rat saßen 65 stimmberechtigte (je 27 von CDU/CSU und SPD, 5 von der FDP und je 2 von KPD, DP und Zentrum) und 5 nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin. Aufgabe des Parlamentarischen Rates waren Beratungen über den vom Verfassungskonvent auf der Herreninsel in Chiemsee (10.-23. August 1948) vorgelegten Grundgesetzentwurf. Festlich eröffnet wurde der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 im Lichthof des Zoologischen Museums König in Bonn. Er begann am selben Tag seine Arbeit. Tagungsort war die im funktional-nüchternen, von den Nationalsozialisten so verachteten Bauhausstil gebaute Pädagogische Akademie Bonn, die in kürzester Zeit zum Sitzungsgebäude umgewandelt und erweitert worden war. Durch breite Fensterfronten projizierte der neue, vom Architekten Hans Schwippert entworfene Plenarsaal Modernität, Offenheit, politische Transparenz und somit symbolisch den Wunsch der jungen Republik nach demokratischem Neubeginn.

Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz an. Das Grundgesetz wurde am 12. Mai 1949 von den drei westlichen Militärgouverneuren bestätigt, nach Ratifizierung durch die Länder auf der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 unterzeichnet und am selben Tag verkündigt. Die Anwesenheit von Vertretern der alliierten Militärregierung machte aber deutlich, dass die neu gegründete „Bundesrepublik Deutschland“ vier Jahre nach Kriegsende noch immer unter Besatzung stand und kein vollständig souveräner Staat war. Der Name „Grundgesetz“ betonte allerdings den vorläufigen Charakter dieses Staates und seiner Verfassung, der irgendwann durch ein wiedervereinigtes Deutschland abgelöst werden sollte. In seinen Schlussworten zur Unterzeichnung sagte Konrad Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates: „Wir wünschen und hoffen, dass bald der Tag kommen möge, an dem das ganze deutsche Volk unter dieser Fahne wiedervereinigt sein wird.“ Fotograf unbekannt.

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Unterzeichnung des Grundgesetzes in der Pädagogischen Akademie Bonn (23. Mai 1949)

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