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Angeklagte im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (1946)

In Ausführung des Londoner Viermächte-Abkommens „über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ einigten sich die Siegermächte auf ein „Statut für den internationalen Militärgerichtshof“. Auf dieser Grundlage wurde das Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg errichtet. Laut des Statuts sollten Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in die Zuständigkeit des Tribunals fallen. Entsprechend wurde am 6. Oktober 1945 gegen 24 Hauptangeklagte in den vier Punkten: (1) Gemeinsamer Plan oder Verschwörung (zum Angriffskrieg oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge), (2) Verbrechen gegen den Frieden, (3) Kriegsverbrechen und (4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit Anklage erhoben.

In der vorderen Reihe sind hier zu sehen (v.l.n.r.): Hermann Göring (schuldig in allen vier Punkten), Rudolf Heß (schuldig nach Punkt Eins und Zwei, nicht schuldig nach Punkt Drei und Vier) und Joachim von Ribbentrop (schuldig in allen vier Punkten). In der hinteren Reihe (v.l.n.r.): Karl Dönitz (unschuldig nach Punkt Eins, schuldig nach Punkt Zwei und Drei, nicht angeklagt unter Punkt Vier), Erich Raeder (verdeckt; schuldig in den Punkten Eins, Zwei und Drei, nicht angeklagt unter Punkt Vier) und Baldur von Schirach (nicht schuldig unter Punkt eins, schuldig unter Punkt vier, nicht angeklagt nach den Punkten Zwei und Drei). Wegen der grellen Lichter der Kameras, die den Prozess filmten, hatten die Angeklagten dunkle Sonnenbrillen erhalten. Fotograf unbekannt.

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Angeklagte im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (1946)

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