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Der Reichsführer der Deutschen Studentenschaft Andreas Feickert auf dem Balkon der Berliner Universität (Januar 1935)

Auch in Wissenschaft und Forschung erhob das NS-Regime seinen totalitären Herrschaftsanspruch und versuchte, die internationale „jüdisch-liberale“ Gelehrsamkeit durch eine „volksverbundene Wissenschaftspflege“ zu ersetzen. Der effektivste Schritt in Richtung dieser vage formulierten Zielsetzung war die personelle und strukturelle Gleichschaltung von Hochschulen und Forschungsinstituten. Nach Erlass des sogenannten „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ am 7. April 1933 wurden rund 20 Prozent der Universitätsangestellten aus rassischen oder politischen Gründen entlassen. Die Mehrzahl der verbliebenen Akademiker arrangierte sich mit dem Regime. Etwa zwei Drittel von ihnen traten schließlich der NSDAP bei. Weiterhin verloren Universitäten zunehmend ihre traditionelle akademische Selbstverwaltung. Ab 1935 unterstanden Rektoren als „Führer der Hochschulen“ der direkten Aufsicht des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter Bernhard Rust. Er ernannte auch den Leiter des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB), des studentischen Zweiges der NSDAP. Dieser dominierte ab 1931 die Deutsche Studentenschaft (DSt), den Dachverband der Studentenausschüsse, und verfolgte die politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle der Studenten im nationalsozialistischen Sinn. Das Foto zeigt den Reichsführer der DSt, Andreas Feickert, bei einem öffentlichen Appell aus Anlass der Saarabstimmung auf dem Berliner Universitätsgelände.

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Der Reichsführer der Deutschen Studentenschaft Andreas Feickert auf dem Balkon der Berliner Universität (Januar 1935)

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