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Vorder- und Rückansicht einer Kennkarte für Juden, ausgestellt in Berlin (1939)

Durch die „3. Bekanntmachung über den Kennkartenzwang" am 23. Juli 1938 wurden Juden verpflichtet, bis zum Jahresende eine Kennkarte zu beantragen, die sie unaufgefordert bei allen Behördenbesuchen vorzulegen hatten. Im August 1938 erließ das Reichsinnenministerium außerdem eine Liste von offiziell genehmigten „jüdischen“ Vornamen. Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ [der sogenannten „Namensänderungsverordnung“] vom 17. August 1938 mussten Juden mit nichtaufgeführten Vornamen entweder „Israel“ oder „Sara“ als zusätzlichen Vornamen annehmen. Beide Verordnungen traten am 1. Januar 1939 in Kraft. Hier sind Vorder- und Rückseite einer Kennkarte zu sehen.

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Vorder- und Rückansicht einer Kennkarte für Juden, ausgestellt in Berlin (1939)

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