Das Ende des Rechtsstaates: Preußischer Justizminister Hanns Kerrl mit Paragraphen am Galgen (1934)
Innerhalb weniger Monate nach seiner Machtübernahme zerstörte Hitler die grundlegenden Rechtsstaatsprinzipien der Weimarer Verfassung. Durch das Außerkraftsetzen von Grundrechten, die Absetzung der Gewaltenteilung und den routinemäßigen Erlass von rückwirkenden Gesetzen gewann er die uneingeschränkte Staatsmacht und ernannte sich selbst zum „obersten Gerichtsherrn“ des deutschen Volkes. Mit der Unterwerfung der Justiz wurde Hitlers Wille zum Gesetz. Das Foto veranschaulicht die allgemeine Verachtung, die die NS-Führung dem Rechtsstaat entgegenbrachte. Auf ihm ist der preußische Justizminister Hanns Kerrl (1887-1941) zu sehen, dessen Amt ebenfalls im Zuge der Auflösung des preußischen Landtages am 30. Januar 1934 abgeschafft wurde. Ein Jahr später wurde Kerrl zum Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten ernannt.
© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
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