Ermächtigungsgesetz angenommen: Titelseite der Deutschen Allgemeinen Zeitung (24. März 1933)
Am 7. März 1933 unterbreitete Hitler seinem Kabinett den Plan zur endgültigen Ausschaltung des Reichstags. Er sah vor, dessen Legislativebefugnis direkt auf die Regierung zu verlegen, die somit in der Gesetzgebung unabhängig vom Reichstag und vom Reichspräsidenten wäre. Eine solche grundlegende Änderung der Weimarer Reichsverfassung bedurfte einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Reichstag. Doch selbst nach widerrechtlichem Ausschluss der KPD fehlten der Koalition aus NSDAP and DNVP noch immer 31 Stimmen. Hitler begann deshalb Verhandlungen mit Vertretern der Deutschen Zentrumspartei, die schließlich der Maßnahme zustimmte. Im Gegenzug erhielt die Partei das Versprechen, dass die Integrität der katholischen Kirche in Deutschland gewahrt werden würde. Bei der offiziellen Reichstagsabstimmung am 23. März 1933 wählten allein die SPD-Abgeordneten geschlossen gegen das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (auch „Ermächtigungsgesetz“), das fortan die pseudolegale Basis der NS-Diktatur bildete.
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