Das Sozialistengesetz (21. Oktober 1878)
Dieses Faksimile der ersten Seite des Reichs-Gesetzblattes (22. Oktober 1878, S. 351 ff., Nr. 34) dokumentiert die beiden ersten Paragrafen des Sozialistengesetzes. Das Gesetz sollte zunächst am 31. März 1881 auslaufen. Es wurde jedoch nicht weniger als vier Mal verlängert, jedes Mal mit einem unterschiedlichen Maß an Diskussionen und Differenzen sowohl unter seinen Befürwortern als auch Gegnern im Reichstag. Im Mai 1880 wurde seine Gültigkeit bis zum 30. September 1884 verlängert; erneut im Mai 1884 bis 30. September 1886; im April 1886 bis 30. September 1888; und im Februar 1888 bis 30. September 1890. Im Januar 1890 stimmte der Reichstag – inmitten erheblicher Verwirrung um Bismarcks wahre Absichten – gegen eine erneute Verlängerung. Somit hatten die Sozialdemokraten mehr als acht Monate Zeit, um den feierlichen Moment vorzubereiten, mit dem das Sozialistengesetz Punkt Mitternacht am 30. September 1890 außer Kraft trat.
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