GHDI logo


Genehmigung zur Fahrradnutzung (24. Juli 1945)

Die Benutzung von Fahrrädern war Deutschen in Berlin direkt nach Kriegsende nur in Ausnahmefällen gestattet. Hier ist die für den Berechtigten kostbare Bescheinigung der Ortspolizeibehörde von Hohen Neuendorf bei Berlin über die Berechtigung zur Benutzung eines Fahrrads, ausgestellt am 24. Juli 1945 in Deutsch und Russisch zu sehen.

Druckfassung     zurück zur Bilder-Liste vorheriges Bild      nächstes Bild

Genehmigung zur Fahrradnutzung (24. Juli 1945)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz