Wie am 4. August 1914 gilt für das deutsche Volk auch an der Schwelle des vierten Kriegsjahren das Wort der Thronrede: „Uns treibt nicht Eroberungssucht“. Zur Verteidigung seiner Freiheit und Selbständigkeit, für die Verteidigung seines territorialen Besitzstandes hat Deutschland die Waffen ergriffen.
Der Reichstag erstrebt einen Frieden der Verständigung und der dauernden Versöhnung der Völker. Mit einem solchen Frieden sind erzwungene Gebietserwerbungen und politische, wirtschaftliche oder finanzielle Vergewaltigungen unvereinbar.
Der Reichstag weist auch alle Pläne ab, die auf eine wirtschaftliche Absperrung und Verfeindung der Völker nach dem Kriege ausgehen. Die Freiheit der Meere muß sichergestellt werden. Nur der Wirtschaftsfriede wird einem freundschaftlichen Zusammenleben der Völker den Boden bereiten.
Der Reichstag wird die Schaffung internationaler Rechtsorganisationen tatkräftig fördern. Solange jedoch die feindlichen Regierungen auf einen solchen Frieden nicht eingehen, solange sie Deutschland und seine Verbündeten mit Eroberungen und Vergewaltigungen bedrohen, wird das deutsche Volk wie ein Mann zusammenstehen, unerschütterlich ausharren und kämpfen, bis sein und seiner Verbündeten Recht auf Leben und Entwicklung gesichert ist.
In seiner Einigkeit ist das deutsche Volk unüberwindlich. Der Reichstag weiß sich darin eins mit den Männern, die in heldenhaftem Kampf das Vaterland schützen. Der unvergängliche Dank des ganzen Volkes ist ihnen sicher.
Quelle: Friedensresolution des Reichstages vom 19. Juli 1917, Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, XIII LP, II Sess., Anlagen, 321. Band, S. 1747.
Abgedruckt in Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. 2 Bände. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, 1961, Band 2, S. 471.